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günstigen
Günstigen, tr. nur in Zsstzg.:
Be-: Einen, Etwas b., ihm günstig sein, fördern, unterstützen, gedeihn lassen: O Witterung des Glücks, | begünst’ge diese Pflanze! G. 13, 138; Wenn dich das Glück begünstigt. 183; Ich war begünstigt [in Gunst] und sie schmiegte sich | so zart an den Beglückten! 190; Begünstigter, gunstwerther Diener. 18, 103; Häuser, um welche ein besserer Boden . . einiges Gartenwerk begünstigte. 19, 131; Wenn der Begünstigte nicht schon von selbst niedrig wäre, Nichts würde dem Gönner diese Macht verleihen. 29, 273; Das Durcheinander und Lärmen begünstigte mein Vorhaben. Gutzkow R. 2, 171; Begünstigt von der blinden Nacht. Sch. 33a etc. Dazu: Zu Begünstigung des Weinbaues wird das Wasser in die Weinberge geleitet. Forster R. 1, 18; Einem Begünstigungen zu Theil werden lassen etc.
Anm. Nebenf.: Begünsten. Logau (s. L. 5, 308); Stolberg Il. 18, 503; 19, 103. Veralt. der Ggstz.: Be- ungünstigen. Schottel 625b; ferner: Begünstigung: (Rechtsspr.) ein geringres Vergehn. Frisch und Adelung, vgl. Beginnen und mhd. begunst. Benecke 1, 529b. Ver-: (veralt.) erlauben, vergönnen: Ward ihm vergünstiget, ein Gespräch mit D. Luther zu halten. Matthesius Luther 15b; Welches ihnen damals vom Reich vergünstiget und zugelassen ward. Stumpf 715a; auch st. be-g.: Der Wind, .. v–d nach Wunsch des Helden Überfahrt. Weckherlin (WMüler Bibl. 4, 103). Dazu häufiger: Mit Vergünstigung, die Arbeit wegnehmen zu dürfen. G. 18, 307; Da man sich ohne Vergünstigung dergleichen wohl kaum unterfangen hätte. 26, 202 etc.