Gulten
Gǘlten, intc. (haben): die Gülte, den Zins ent-
richten. Schm. 2, 45; veralt.: bezahlen: Die zwei [Dinge]
wollt ich gewiß theuer g. Weidner 213.
Zſſtzg. z. B.: Ver-: tr.: 1) Einem ein Gut v.
mit ꝛc.: ihm das Genannte als Gülte reichen. —
2) Etwas v.: als Unterpfand einer Schuld verſchreiben.
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