Gulten
Gǘlten, intc. (haben):
die Gülte, den Zins entrichten. 2, 45; veralt.: bezahlen: Die zwei [Dinge] wollt ich gewiß theuer g. 213.
Zsstzg. z. B.: Ver-: tr.: 1) Einem ein Gut v. mit etc.: ihm das Genannte als Gülte reichen. — 2) Etwas v.: als Unterpfand einer Schuld verschreiben.
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