gründlich
Gründlichkeit
Gründlich, a. (~keit, f.):
1) Ggstz. von oberflächlich (s. Grund 9), tief eindringend; auch zur Bez. eines hohen Grades: Etwas g., mit deutscher G–keit untersuchen; G–e Untersuchung; Dafür giebt es Linderungsmittel, keine g–e Heilung; G. [tief] hassen; G. verheeren. 1, 79; Da denn eine sorgfältige und fleißige Behandlung an die Stelle einer g–en tritt. 39, 94; Die Einwendungen .sind zwar zum Theil nicht ohne Grund, doch keinesweges g. vorgetragen und durchgeführt. 263; Sahen sich die Gegend g–st an. R. 2, 22; Sich davon des G–sten [aufs g–ste] zu unterhalten. Ar. 1, 238 etc. — Ggstz.: ln-g. ohne in die Tiefe einzudringen: Un-g–es Wissen; Un-g–er Unterricht; Lehrer etc.; Jhrer natürlichen Flachheit und Un-g–keit. 7, 350 etc. — 2) zuw. statt Grundhaft (1), gegründet: So daß meine Muthmaßung nicht un-g. scheinen sollte. 192b. — 3) gw. nur in Zsstzg., leicht gründbar, sich gründen lassend, s. Er- g. — 4) in Zsstzg. scherzhaft auf Gründe bezüglich, z. B.: Bei milderungs-g–er Betrachtung. Reis. 4, 311.
Anm. Bei Ältern ohne Uml.: Wie das 4. Buch grundlich (1) ausweist. 522b; Welcher Ursachen grundlich [2: mit Grund] zu achten ist, daß etc. 390b; Unergrundlich. Th. 98 etc.
Zsstzg. s. o., ferner z. B.: Áb-:
1) unermeßlich tief: Das Nationalgefühl ist aufgeregt bis in seine a–sten Tiefen. Lut. 1, 57; B. 373; Dem a–en schwarzen Wasserspiegel. 12, 284; 8, 342a etc. —
2) in Abgründe führend etc.: Des rings a–en Riesengebirgs. 1, 147. — Er- [3]: gw. im Ggstz.: Einen in un-e–e Tiefe sich senkenden Ernst. 39, 128, vgl.: Unergründbar ist Gottes Geheimnis. M. 6, 491. — Über-: allzugründlich. — Ǖr-: Aus jenem u–en und unerschöpflichen Inhalt des Geistes. 8, VII etc.
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