Faksimile 0643 | Seite 635
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Gründen Gründen-
Gründen- hang gegründete Wahrheit. WHumboldt 1, 2; Daß die Liebe des Vaterlandes .. auf der wahren Klugheit selbst gegründet sei. Leibnitz Erm. 2; Das uns allein zu freien Wesen gründet. SMereau (H. 13, 354); Nimmer kam der Tag herbei, | zu g. meine Rechte. Platen 6, 30; Feste Mauern will sie g. Sch. 56a; Schwelle der starkgegründeten Wohnung. V. Od. 22, 127; Theorien, welche man auf die Natur zu g. vorgiebt. W. 7, 132. Nam. auch das Partic.:
Gegründet = Grund habend etc.: Die Nachricht ist nicht gegründet; Sie haben ein gegründetes Zutrauen auf seinen Edelsinn. Forster B. 1, 306; Eine wohlgegründete Rechtssache. G. 10, 183; Die gegründetsten Ansprüche etc., und im Ggstz.: Ein ungegründetes Gerücht; Ungegründete Fordrung etc., vgl. Be-g. 2) refl., entsprechend 1: Seine Hoffnungen, Ansprüche g. [stützen] sich auf diesen Umstand; Auf ihr gründet sich [beruht] die Sicherheit des Einzelnen, worauf zuletzt denn auch die Festigkeit und Würde beruhen mag. G. 18, 295; Die Beantwortung gründet sich auf der Bemerkung. Kant Rel. 10; Ich wollte mich desfalls lieber auf ein ander Exempel g. [stützen]. L. 6, 377; Sich in Dem, was er in der Schule gelernt, fester zu g. [be-g., befestigen]. Raumer Päd. 3, 1, 21; Wahrheit, auf welche alle ästhetische Wirkung sich gründet. Sch. 1132b; Liebe, die sich nicht auf Achtung gegen mein Selbst gründet. 106a etc. 3) statt 2 zuw. intr. (haben) mundartl. ohne Uml.: Die feierliche Sprache, auf Großheit des Innern grundend. Radlof Treffl. 189, vgl.: Daß in diesen Gebieten sich immer tiefere Tiefen austiefen und unter dem Abgrunde der Abgrund gründet [ein andrer Abgrund ist]. Immermann M. 2, 299; Stille Seelen g. oft tief [haben tiefen Grund]. OMüller Med. 1, 12. 4) tr.: sondieren, den Grund (s. d. 7) einer Tiefe messen, er-g., (veralt.) ab-g. etc.: Er gründet ohne Blei die Tiefen schneller Flüsse. Lohenstein (Matthisson A. 1, 189); Deine Güt’ ist nicht zu g. Opitz etc. 5) intr. (haben) s. 4: Grund finden: Das Wasser war so tief, daß ich nicht mehr g. konnte. Hes. 47, 5 etc.; o. Uml.: Fest grundete der Huf. Freiligrath SW. 1, 325; veralt. Ab-g. 6) tr.: den Grund (s. d. 14), worauf Etwas hervortritt, kunstgemäßzubereiten: Etwas zu Vergoldendes, zu Bemalendes, die Platte zum Kupferstich g. etc.; Seitdem die Farbenhändler gegründete Tücher verkaufen. G. 30, 270; Bilder, die auf dünne Leinwand mit leichten Erdfarben schlecht gegründet waren. ebd. etc. Dafür auch oft: Grundieren, z. B.: Ein grau grundiertes Tuch. 2, 176; Das Grundieren der Platten. 21, 137 etc. 7) tr.: Etwas an seinem Grunde, an seinen tiefen Stellen bearbeiten, z. B.: Die Tischler g. die Fugen (ab, aus), hobeln sie mit dem Grundhobel glatt; Die Kamm-Macher g. den Kamm, schneiden das zwischen den Zähnen auf dem Grund Stehengebliebne weg etc., so auch Aus-g. 8) tr.: s. Grund 1. 9) dazu in allen trans. Bedd.: Gründer(in); Gründung, z. B. nam. zu 1: Romulus der Gründer Roms; Die Gründung Roms; Dem Falschen zur Bestätigung und Gründung dienen. G. 40, 14 etc. Zuw. auch: Erzitterte der Erde Bau und Gründung [Grund, Fundament]. Schlegel Sh. 6, 94; Ein Theil [der Bienen] . legt .. Leim aus der Rinde | unten zuerst dem Gewirk zu Gründungen. V. Georg. 4, 161 etc.
Anm. Für 1 und 2 beachte man den Untersch. zwischen Dat. und Accus. bei den abhängigen Präpos., vgl. Bauen 3.
Zsstzg. z. B.: Áb-[7; 4; 5]. Āūf- [6]: den Grund auffrischen.
Āūs-:
1) [7] austiefen; übertr.: Urkraft, Verhalt und Zweck. tief ausgegründet, [von der größten Tiefe] | umschlingt der Anmuth leichtgeknüpfte Schnur. V. 3, 224 etc.
2) [4] ergründen, gründend ausforschen: Sir. 24, 39; Alle göttliche Heimlichkeit und Weisheit a. Luther 6, 187b. Be- [1]:
1) auf festem Grunde aufführen: Erzbegründeten Palast. B. 147a etc., übertr.: Etwas stiften, beginnen: Einen eignen Herd, Haushalt, sein Glück, ein philosophisches System b.; Der eine neue große Zeit der Poesie stiftet und begründet. Tieck N. 6, 201; Eine altbegründete Wohlhabenheit. Lewald W. 1, 3; Den sichern Rückzug auf ein festbegründetes Leben. Gutzkow R. 5, 69 etc.; Neubegründer der kaiserlichen Macht. Reithard 95; Mit der Festbegründung der englischen Verfassung. Scherr Pilg. 1, 114. Auch mit unpers. Subj.: Dies Ereignis begründete sein Glück [legte den Grund dazu]; Zum zweiten Mal sall mir kein Klang erschallen, | er müßte denn besondern Sinn b. [es müßte denn besondrer 80* Sinn daraus hervorgehn, sich darin zeigen]. G. 4, 23.
2) Einen b., ihm eine sichre, feste Stellung geben: Der Vater will den Sohn b. wie sich selbst. G. 33, 30, nam.: In einer Wissenschaft etc. b., sicher machen: Man suchte sich in dem Studium geschnittener Steine zu b., zumeist im Partic.: Entwuchs ich dem Unterricht, ohne daß ich doch in irgend Etwas begründet gewesen wäre. 20, 33; Soviel vorerzählt, daß ich ihn nicht nur für unterrichtet, sondern auch für begründet halten muß. 128; 31, 55 etc.; Gar Manches erschien mir bekannt und trivial; zu mehrerer Begründung fand ich weder eigene Kraft noch äußere Gelegenheit. 21, 5.
3) Einen Satz, eine Behauptung, ein Recht etc. b., als Grund habend darthun, beweisen; Einen Antrag b., motivieren, die Gründe dafür angeben; So bildete ich mir ein Christenthum und suchte dieses durch fleißiges Studium der Geschichte .. zu b. und aufzubauen (s. 1). G. 22, 232 etc.; Die Begründung eines Antrags etc. So im Partic.: Begründet = Grund habend, wahr, berechtigt etc.: Die begründetsten Ansprüche darauf haben; Die begründete Furcht, daß etc. undim Ggstz.: Unbegründet, der Begründung, des Beweises für die Wahrheit entbehrend, schwächer als: ungegründet, grundlos (= keinen Grund habend): Bis jetzt ist es noch ein unbe gründeter [unbewiesener] Verdacht, ob es ein ungegründeter [falscher] ist, wird sich zeigen; Unbegründetes Gerücht. So auch: Die Begründetheit oder Unbegründetheit der Haft etc.
4) mundartl.: Begründet auch von Pers. = berechtigt: Ist man hinlänglich begründet, ohne Ausnahme zu behaupten etc. W. 33, 386. Durch- [4]: vollständig, durch und durch er-g.: Gottes Barmherzigkeit | .. durchgründet Niemand. Germ. Museum 4, 397. Eīn- [1]: (veralt.) Du hast dein wahres Wort im Himmel eingegründet. Opitz Ps. 89. Ent- [1]: (selten) des Grundes, Fundaments berauben, entwurzeln: Kein Schmerz .., | der meine Liebe mög’ e. | und ändern. Weck- herlin (WMüller Bibl. 4, 13). Er- [4]: Etwas bis auf den Grund ermessen, erforschen: Das Herz ist ein trotzig und verzagt Ding, wer kann es e.? Jer. 17, 9; Viel bemerken, aber Wenig e., auf mancherlei Spuren gerathen, aber keine verfolgen. L. 11, 457; Tief muß ich schon gesunken sein, daß eine solche Kreatur mich ergründet! Sch. 203a etc., auch refl.: Ob nicht zuletzt Natur sich doch ergründe [e. lasse]. G. 6, 88 etc. Über-:
1) s. Grund 1.
2) [6] Kupferstecher ü. die Platte, lassen an einigen Stellen das Scheidewasser sich noch tiefer hineinfressen, während die bereits genug vertieften mit Firnis überstrichen sind. Ver-: Hüttenw.: Die Krätze v., das Trübe fortschwemmen, so daß auf dem Grunde der reine Schlich bleibt etc.