grundhaft
Grundieren
Grúndhaft, a.:
1) Grund habend, begründet: Mit g–er Kunde. Mak. 1, 201. —
2) gründlich: G–e und specielle Kenntnis. Spr. 64, s. Grundmäßig. —
Grundīēren: s. Gründen 6. Work in progress
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