Faksimile 0643 | Seite 635
grunden
Grǘnden: 1) tr.:
Einen Bau g., den Grund, das Fundament dazu legen; auch: Einen Stein g. G. 15, 77, den Grundstein legen, worauf der Bau stehen soll. Übertr. auf Alles, was auf festem Grunde (s. d.) ruht oder ruhend gedacht wird (s. Be-g.): Ein Reich g., stiften; Seine Hoffnung auf Einen, auf Etwas g., setzen, stützen, darauf bauen etc.; Von dem Tage an, da des Herrn Haus gegründet ward, bis er es vollendet. 2. Chr. 8, 16; Das Haus war auf einen Felsen gegründet. Matth. 7, 25; Wo warest du, da ich die Erde gründete? Hiob 38, 4; Ehe denn die Welt gegründet ward. Joh. 17, 24; Bleibet im Glauben gegründet und fest. Kol. 1, 23; Wie das Ganze auf absichtlichen Übertreibungen .. gegründet ist. Arndt Ber. 94; Es gilt, die wahre Selbstehre zu g. Auerbach Leb. 2, 126; Auf der wohlgegründeten, | dauernden Erde. G. 2, 66; Ich habe Wurzeln, | die sind gar heimlich. | Im tiefen Boden | bin ich gegründet. 108; Die topographische Karte, welche der Hauptmann durch einige trigonometrische Messungen sicher zu g. wußte. 15, 33; Was an dem astronomischen Bau schon geleistet, was gegründet, was aufgeführt. 39, 135; Die eigentliche innere, in dem ursachlichen Zusammen-