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Gran Grän
* Grān (lat.), n. (m.), –(e)s; –e (Anm.):
eig. Korn, Körnchen; danach Bezeichnung eines kleinen Längenmaßes oder ₀Zoll) u. noch öfters eines kleinen Gewichts, bei den Apothekern = ¼½ Skrupel; als Gold- u. Edelsteingewicht (s. u.) = ¼ Karat etc.; auch übertr.: Kein großer Geist ohne einen G. von Narrheit. G. 29, 214; Wenn ich nur um ein halbes G. | Dem oder jenen Tort gethan. Nicolai 1, 12; Aus dessen Centner Niederträchtigkeit | auch nicht ein G. von Adel ist zu. schmelzen. Tieck Cymb. 3, 5; Bei dem ganzen Gränchen Ehrlichkeit, das Sie mir zutrauen. Merck’s B. 1, 200 etc. Versch. mit Uml.:
Grǟn, als Gold- u. Silbergewicht = ¼z Mark = ½ Gran (beim Gold); übertr.:
Gründe beim Gränen abzuwiegen. W. 10, 226.
Anm. Als Maßbest. bei Zahlen in Mz. uv. G., Mz.: Granen, Kügelchen des Rosenkranzes. Schm. 2, 110.