Gran
Grän
* Grān (lat.), n. (m.), –(e)s; –e (Anm.): eig.
Korn, Körnchen; danach Bezeichnung eines kleinen
Längenmaßes (¼ oder ₀Zoll) u. noch öfters eines
kleinen Gewichts, bei den Apothekern = ¼½ Skrupel;
als Gold- u. Edelſteingewicht (ſ. u.) = ¼ Karat ꝛc.;
auch übertr.: Kein großer Geiſt ohne einen G. von Narr-
heit. G. 29, 214; Wenn ich nur um ein halbes G. | Dem
oder jenen Tort gethan. Nicolai 1, 12; Aus deſſen Centner
Niederträchtigkeit | auch nicht ein G. von Adel iſt zu. ſchmel-
zen. Tieck Cymb. 3, 5; Bei dem ganzen Gränchen Ehr-
lichkeit, das Sie mir zutrauen. Merck’s B. 1, 200 ꝛc. —
Verſch. mit Uml.: Grǟn, als Gold- u. Silbergewicht
= ¼z Mark = ½ Gran (beim Gold); übertr.:
Gründe beim Gränen abzuwiegen. W. 10, 226.
Anm. Als Maßbeſt. bei Zahlen in Mz. uv. — G.,
Mz.: Granen, Kügelchen des Roſenkranzes. Schm. 2, 110.
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