Grafschaft
Grāfſchaft, f.: –en: 1) Bezirk, Gebiet eines
Grafen (ſ. d.); in manchen Fällen auch einem nicht
mehr unter einem Grafen ſtehenden oder ihm gehören-
den Gebiet geblieben: England iſt, mit Einſchluß von
Wales, in 52 G–en getheilt. — 2) die Würde eines Gra-
fen, das Graf-ſein, Grafthum: Die G–en, welche da-
mals aus keinem Lande, ſondern aus einer Reichsoberſten-
Stelle .. beſtanden. Möſer Osn. 1, 306.
Zſſtzg. ſ. die von Graf, z. B.: Burg-, Cent-, Land-,
Mark-, Pfalz-, Reichs-, Send- (Möſer Ph. 2, 329) G. ꝛc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.