gräflich
Grǟflich, a.:
auf einen Grafen bezüglich, dazu gehörig etc. (vgl. fürstlich etc.): G–e Würde, Geschlechter, Güter etc.; Ich bezweifle seine G–keit [Graf-Sein, Grafthum]. — Dazu als volltönenderer Titel, nam. in der Anrede: Hoch-g., s. ferner die Zsstzg. von Graf, z. B.: Frei-g–e Gerichtsbarkeit. Ph. 4, 202; Ein mark-g–er Diener. 122; Zwei altreichsg–e Häuser. 1, 71 etc.
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