Grafschaft
Grāfschaft, f.:
–en:
1) Bezirk, Gebiet eines Grafen (s. d.); in manchen Fällen auch einem nicht mehr unter einem Grafen stehenden oder ihm gehörenden Gebiet geblieben: England ist, mit Einschluß von Wales, in 52 G–en getheilt. — 2) die Würde eines Grafen, das Graf-sein, Grafthum: Die G–en, welche damals aus keinem Lande, sondern aus einer Reichsobersten- Stelle .. bestanden. Osn. 1, 306.
Zsstzg. s. die von Graf, z. B.: Burg-, Cent-, Land-, Mark-, Pfalz-, Reichs-, Send- (Möser Ph. 2, 329) G. etc.
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