Graben
I. Grāben, m., –s; uv., Gräben; Gräbchen, lein; -:
1) eine in die Erde gegrabne, sich langhinziehnde Vertiefung, zur Leitung, zum Sammeln von Wasser, im Festungsbau etc.: Trockner (Ggstz. Wasser-) G.; Einen G. machen, ziehn, aufwerfen. (schießen), um die Stadt führen, leiten, räumen oder reinigen, ausfüllen oder zu-, verschütten; Die Stadt mit einem G. umgeben; Die G. sind breit, aber die Wälle nicht revetiert. 5, 179; Sogar größere Städte tragen jetzt ihre Wälle ab, die Gräben selbst fürstlicher Schlösser werden ausgefüllt. 15, 223; Sein [des Rheins] verbreitetes Bette ein allverhindernder G. 5, 11; Der die wenige aus einem Gräbchen aufgeworfene Erde .. in einige Vertiefungen ebenderselben Wiese führte. 14, 183; Ein Gräbchen ward hinabgeritzt. 12, 275; Solche Einschnitte in den Bergabhängen, in denen wilde Gewässer fließen und in denen zugleich auch die Steine und Lawinen herabzukommen pflegen, nennen die Leute hier Gräben. A. 1, 113, vgl. Rawine (it. rovina und Ruffi). — 2) Bleiarb.: Löcher im Tisch, worein das überflüssige Blei fließt.
Anm. Ahd. grabo, mhd. grabe und so z. B. noch in Konkordanz 954; Osn. 1, 121. Die Mz. ohne Uml. z. B. 2. 3, 16; 4, 13; B. 50a; 25, 107; 3, 23; 1, 36 und gw. in Nordd., dagegen mit Uml. z. B. 26, 56; 11, 123; M. 4, 95; 162; 7, 64; 499 u. o. — Über die Verkl. (s. o.): Dem Wasser ein Gräbchen schaufeln, daß es munter rinne. L. 273; Gräblein. 78; Gart. 2, 158 etc., s. Grab, Anm. — Vgl. Gracht. — Mundartl. auch der durch einen G. aufgeworfne Damm, s. Deich. Zstzg. z.B.: Ábzugs-: zur Ableitung des Wassers, auch übertr.: Durch wieviele Abzugsgräben hat sie den Quell seiner Poesie geschwächt. H. 1, 1, XIX. — Āūßen-: nam. Festungsb.: vor dem Glacis, Vor-G. — Bǟren-: Graben, worin Bären gehalten werden. Sch. 22; Der Bauer im B. [Bern]. 37 etc.; vgl. Löwen-G. 6, 7. — Bēī-: Neben-G. — Búrg-: zur Befestigung der Burg. — Chausséē-: längs der Chaussée, für das ablaufende Wasser. — Dēīch-: längs des Deichs. — Féld-: Abzugs-G. auf dem Feld. — Féstungs-: um die Festung. — Flȫß-: Kanal zum Flößen von Holz etc. — Gēēst-: im Geestland, zum Wassersammeln. — Grénz-: die Grenze eines Gebiets bildend. — Grúnd-: die zum Fundament eines Gebäudes gegrabne Vertiefung. — Hāūpt-: im Ggstz. der Bei- oder Neben-G., im Festungsb. des Außen- oder Vor-G–s. — Kínder-: winziger Graben, wie ihn Kinder machen. — Kúnst-: das Wasser auf eine Wasserkunst leitend. — Lánd-: sich durch ein Land oder nur durch ein größres Gebiet ziehend, nam. Grenz-G. — Lāūf-:
1) Festungsb.: Graben mit Brustwehr, worin die Belagerer sich dem Festungs-G. nähern, Approschen. —
2) Schiff.: ein Gang rund um die Kuhbrücke eines Kriegsschiffs, als Aufenthalt der Zimmerleute während eines Gefechts zum Verstopfen der Lecke, Wallgang. — L. eines Branders: Röhre für das Lauffeuer. — Lȫwen-: s. Bären-G., Löwengrube. — Mársch-: Abzugs-G. im Marschland. — Mǖhl(en)-: das Wasser zur Mühle leitend. — Nêben-: in den Haupt-G. mündend. — Pfāhl-: mit Pallisaden besetzt, nam. Grenz-G. — Rīēsel-: Schlitz-G. — Rótt-: Weinb.: Graben für die Fächser, Wende-G. — Schīēß-: trockner Graben, zum Schießen nach der Scheibe benutzt. — Schlítz-: schmaler Graben, zur Bewäßrung, Berieselung von Wiesen etc., auch in der Kriegsbauk. — Schlóss-: s. Burg-G. — Stádt-: s. Burg-G. — Stéll-: die Stellstäbe eines Vogelherds hineinzulegen. — Tórf-: vgl. Marsch-G. — Vor-: s. Außen-G. — Wásser-: Ggstz. der trocknen Gräben. — Wénde-: Rott-G. u. ä. m.
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