Glossar
Glosse
glossieren
* Gloss~ār (gr.), n., –(e)s; –e, –ien (⏑ – ⏑⏑):
Wörterbuch, namentl. eins, worin dunkle, minder bekannte Wörter erklärt werden. —
~e (– ⏑), f.; –n: 1) erklärende Bemerkungen zu einem Text: Rand-G–n, insofern sie am Rande beigefügt sind; Die G–en im Korpus Juris. 9, 30; 151 etc.; Ein Glößlein einschieben. Ph. 1, 77; Seine G–n zu Etwas, über Etwas machen [tadelnde, spöttische Bemerkungen]; Mit einer blauen (s. d. 12) Gloß wie mit einem Vorhang überzogen. B. 35b [mit einer falschen Erklärung, vgl.: Blauer Dunstetc.]. — Dazu: Etwas verglossen. 1, 159, durch eine Glosse verdrehn etc. —
2) die poetische Ausführung eines Themas in der Weise, daß jede Strophe mit einem Vers des Themas schließt oder (seltner) beginnt. 189 ff. —
3) s. Glicker. —
~īēren, tr.: Glossen zu einem Tert, eine Glosse über ein Thema machen. 20, 250; 189; [Das war] nicht unbemerkt und unglossiert geblieben. 11, 169.
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