Glossar
Glosse
glossieren
* Gloſſ~ār (gr.), n., –(e)s; –e, –ien (⏑ – ⏑⏑):
Wörterbuch, namentl. eins, worin dunkle, minder be-
kannte Wörter erklärt werden. — ~e (– ⏑), f.; –n:
1) erklärende Bemerkungen zu einem Text: Rand-G–n,
inſofern ſie am Rande beigefügt ſind; Die G–en im
Korpus Juris. G. 9, 30; Lichtwer 151 ꝛc.; Ein Glößlein
einſchieben. Muſäus Ph. 1, 77; Seine G–n zu Etwas, über
Etwas machen [tadelnde, ſpöttiſche Bemerkungen]; Mit
einer blauen (ſ. d. 12) Gloß wie mit einem Vorhang über-
zogen. Fiſchart B. 35b [mit einer falſchen Erklärung,
vgl.: Blauer Dunſtꝛc.]. — Dazu: Etwas vergloſſen.
Zinkgräf 1, 159, durch eine Gloſſe verdrehn ꝛc. — 2) die
poetiſche Ausführung eines Themas in der Weiſe, daß
jede Strophe mit einem Vers des Themas ſchließt oder
(ſeltner) beginnt. Uhland 189 ff. — 3) ſ. Glicker. —
~īēren, tr.: Gloſſen zu einem Tert, eine Gloſſe über
ein Thema machen. G. 20, 250; Uhland 189; [Das war]
nicht unbemerkt und ungloſſiert geblieben. W. 11, 169.
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