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gleichbar Gleichbarkeit
Glēīchbar, a. (~keit, f.): (ſelten) was zu ver-
gleichen iſt: Ein Mägdelein, Göttinnen g. V. Ar. 3, 82.
Gw. Zſſtzg.: Ver-: Schwerlich iſt an Bildung ihr Eine
v. G. 5, 47; Alles Vollkommene in ſeiner Art muß über ſeine
Art hinausgehen, es muß etwas Anderes, Un-V–es werden.
15, 233. So auch noch öfter: Unvergleichlich = ſo daß
Nichts den Vergleich damit aushält, vollkommen ꝛc.:
Ein unvergleichlicher Einfall; Die unvergleichlichſte Fontäne.
KMüler Nat. 4, 419b; Stehen unvergleichlich [ungemein]
zurück. Tſchudi Th. 478 ꝛc. Die Unvergleichliche, Name
mehrerer ſchönen Schnecken, nam. Conus cedo nulli;
Turbo perversus. In ſcherzh. Wortſp.: Ein unver-
gleichlicher Advokat, der jeden Vergleich ablehnt. Die
Unvergleichlichkeit.