gleichbar
Gleichbarkeit
Glēīchbar, a. (~keit, f.):
(selten) was zu vergleichen ist: Ein Mägdelein, Göttinnen g. Ar. 3, 82. — Gw. Zsstzg.: Ver-: Schwerlich ist an Bildung ihr Eine v. 5, 47; Alles Vollkommene in seiner Art muß über seine Art hinausgehen, es muß etwas Anderes, Un-V–es werden. 15, 233. So auch noch öfter: Unvergleichlich = so daß Nichts den Vergleich damit aushält, vollkommen etc.: Ein unvergleichlicher Einfall; Die unvergleichlichste Fontäne. Nat. 4, 419b; Stehen unvergleichlich [ungemein] zurück. Th. 478 etc. Die Unvergleichliche, Name mehrerer schönen Schnecken, nam. Conus cedo nulli; Turbo perversus. — In scherzh. Wortsp.: Ein unvergleichlicher Advokat, der jeden Vergleich ablehnt. — Die Unvergleichlichkeit.
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