Gläubiger
Gläubigerin
Glǟūbiger, m., –s; uv. (~in, t.; –nen): Kre-
ditor (ſ. Glaube 1c und Glauben 1), eine Perſon,
die eine Schuldfordrung an Jemand hat: So wird man,
ehe man ſich’s verſieht, ein Schuldner oder ein G. G. 15,
180; „Wie unterſcheidet ſich Rothſchild vom Sultan?“ Die-
ſer iſt Herrſcher aller Gläubigen, Jener G. aller Herrſcher;
Der Haupt-G. war mit dem Vergleich nicht zufrieden ꝛc.
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