gläubigen
Glǟūbigen, tr.:
Einen g., gläubig machen; einen Glauben in ihm erwecken, bestärken: So hatte mich Spinoza früher schon in dem Haß gegen die absurden End- ursachen geglaubiget. Z. 5, 381. — Mit Umlaut. 2, 140; 34, 310.
Zsstzg.: Be-: s. beglauben: Da die großen Zeichen und Wunder ihn beglaubigten. Kinkel E. 378; Durch welches Wunder wird er nun | b. die Sendung? Rückert Morg. 2, 84; Wodurch beglaubigt Ihr, daß Ihr Der seid? Sch. 662b; Ein Brief des Erzbischofs zu Rheims hat mich | beglaubigt bei der Königin. 422a; Die ewige | Beglaubigung der Menschen sind ja Thränen. 255a; Beglaubigungsschreiben, Kreditiv etc.
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