Faksimile 0601 | Seite 593
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Gläubiger Gläubigerin
Glǟūbiger, m., –s; uv. (~in, t.; –nen):
Kreditor (s. Glaube 1c und Glauben 1), eine Person, die eine Schuldfordrung an Jemand hat: So wird man, ehe man sich’s versieht, ein Schuldner oder ein G. G. 15, 180; „Wie unterscheidet sich Rothschild vom Sultan?“ Dieser ist Herrscher aller Gläubigen, Jener G. aller Herrscher; Der Haupt-G. war mit dem Vergleich nicht zufrieden etc.