gläubig
Gläubigkeit
Glǟūbig, a. (~keit, f.; –en):
glaubend (s. Zsstzg.), Glauben hegend, vertrauensvoll; vom Glauben — und zwar prägnant in religiöser Beziehung, von dem rechten, wahren Glauben, je nach dem Standpunkt des Sprechenden — erfüllt, darin begründet: Ein g–er Christ; Beherrscher | aller G–en [Muhamedaner], aller Völker Sultan! 4, 277; G–es Gebet; Stift’ er einen ew’gen Bund | g. mit der frommen Erde. 55a; Dokumente, die den Zweifel selbst glaubig [Anm.] machen sollen. 114a; Der große und glaubige Haufe. 22, 30; Nichts ist .. dem glaubigen Vertrauen gleich. 18, 125 etc. — Wie wir diese Form der G–keit unter dem Namen der Mucker erlebten. R. 3, 238; Die G–keit der Einfältigen und die Vortheilsucht der Klugen. Rep. 2, 113.
Anm. Ohne Umlaut (s. Glauben, Anm.) wie bei B. 28a; 1, 87; 274 etc. auch bei (s. o.), 3, 41; H. 1, 35; M. 1, 323; 393; 436; 114; 137; 470 etc. und so auch in Zsstzg. — Das fem.: Die Glaubigin. 1. 5, 6 statt des gw.: Die Gläubige, vgl.: Bedientin, Bekanntin, Verwandtin etc.
Zsstzg. vgl. die von Glauben, wie z. B. Aber- und Unglaube üblicher sind als Aber-, Ungläubigkeit, vgl. Leicht-g., z. B.: Āber-: Aberglauben hegend, darauf begründet: A–e Leute munkelten, Das müsse der Teufel sein. Auerbach Ab. 277; Der Geschmack, der a–e Sinn. L. 3, 225; 12, 110; A–e Sterndeuterei. V. Ant. 1, 176; Hagedorn 3, 142; Kant Rel. 9 etc. — A–keit. Jahn M. 28; Jene A–keiten und Mißbräuche. König Kl. 3, 29, s. v. — Häufig: Abergläubisch (s. d.). — Áfter-. Schottel 1031. —
Ált-: dem alten Glauben (religiös) anhängend, Ggstz. neu-g.: Meine A–keit herstellend. Merck’sB. 1, 206. —
Ánders-: nicht Dasselbe glaubend, sonst-g., Ggstz. ein-g. —
Báld-: (veralt.) leicht-g. —
Blind-: blindglaubend. Diesterweg Päd. 1, X. —
Chríst-: Ch. und kirchlich zu denken. Gutzkow Zaubr. 4, 137. —
Díck-: orthodor (tadelnd). —
Eīn-: ein und denselben Glauben hegend, Ggstz.: Anders-, Verschieden-g.: Die Kirche .., weil auch diese wie der Islam auf E–keit losarbeiten muste. G. 4, 188. —
Fálsch-: heterodor. — Gótt-, Götter-: Schelling 2, 2, 130. —
Irr-: falsch-g.: Der Glaube ist der rechte, der, daß er der rechte bleibe, nicht gezwungen ist, einen andern i. zu finden. Börne 2. 23; Forster A. 2, 77. —
Klēīn-: kleinen, schwachen Glaubens: O du K–er, warum zweifelst du? Matth. 14, 31 etc. —
Kírchen-: das von der Kirche Vorgeschriebne glaubend: Fröhnlingen gebieterischer K–keit. V. Ant. 2, 320. —
Kȫhler-: K–e Deīsten. Mendelssohn 4, 2, 198; Volger EE. 528. —
Lēīcht-: leicht, ohne zu prüfen, glaubend: Kinder sind l. aus Unwissenheit Dessen, was möglich oder unmöglich ist etc. W. 29, 142; L. Allem [bei Allem, für Alles etc.]. was ihr neu | und unbegreiflich scheint. 3, 217; Welche theils die L–keit, theils der Unglaube herbeigeführt. 18, 103; Gegen L–keit und Aberglauben im Kampf. G. 39, 52; Warnung für leichtglaubige Väter. Hebel 3, 408; 356 etc. —
Míss-: irr-g. L. 10, 182; V. Ar. 2, 4. —
Nēū-: Ggstz. alt-g. Zuw. = Proselyt, neubekehrt. —
Récht-: des rechten Glaubens, orthodor, Ggstz. irr-g.: Rechtglaubige Christen. Musäus M. 2, 43; R–keit an geheiligte Gewohnheiten. König Kl. 2, 72. —
Schnéll-: leicht-g. —
Schwách-: klein-g. —
Sónst-: anders-g.: Die Verachtung der Mohamedaner gegen alle S–en. G. 31, 279. —
Stárk-: starren Glaubens, leicht-g. Chamisso 4, 268. —
Stárr-: starr an seinem Glauben hängend, orthodor in tadelhaftem Sinn. —
Stréng-: streng am Glauben haltend, orthodor. —
Über-: allzugläubig. —
Un-: Unglauben hegend, zweifelsüchtig, an Etwas nicht glaubend, daran zweifelnd; prägnant im religiösen Sinn: keinen, d. h. nicht den wahren Glauben habend, so heißen z. B. Christen und Muhamedaner einander U–e: Solch ein u–er Thomas [s. Joh. 20, 7]. HvKleist 1, 290; Deine U–keit .., mein edler Thomas. Hackländer Stillfr. 3, 8 etc.; Jhren Unglaubigen, die alle unsichtbaren Kräfte wegleugnen. Forster B. 1, 310 (mit Umlaut 287); Ebenso ung., als sein Heer abergläubig. L. 12, 110; Den U–en in die Hände zu fallen. Musäus M. 1, 97 (ohne Umlaut 96); An die Ewigkeit unglaubig. JvMüller 1, 158; Unglaubig schüttelte .. sein Haupt. Rückert Rost. 62b; Streicht | unglaubig seinen Knebelbart. W. 11, 19 etc. U–keit s. o. und Leicht-g. —
Verschīēden-: Ggstz. Ein-g. König Kl. 3, 285; Rückert BE. 354. —
Vorāūs-: schon im Voraus, vor der Prüfung an Etwas glaubend: V. an Indiens uralte Einwirkung. V. Ant. 1, 246 etc.
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