Geißel
II. Gēīßel, f.; –n: 1) Peitſche, und zwar auch die
aus mehrern Riemen beſtehnde, zum Antreiben von
Pferden ꝛc., zur Züchtigung: Spr. 26, 3; Sir. 38, 26;
Jer. 2, 15; Treibend ſchwang er die G. und raſch hin flogen
die Roſſe. V. Od. 3, 484; Daß du, wer Peitſche verdienſt,
nicht hauſt mit entſetzlicher G. Hor. 2, 40 u. v. — 2)
übertr.: die Züchtigung, Plage (auch perſönl.): Die
G. der Zungen. Hiob 5, 21; Alsdann wird der Herr eine G.
über ihn erwecken. Jeſ. 10, 26; Attila nannte ſich die G.
Gottes; Seine G. hat der Herr geſchwungen | über den
Weltſeligen, ergriffen | hat ihn ſchmählich Leid. Chamiſſo 6,
246; Die Wiedererſcheinung dieſer ſo gefürchteten G. G. 31,
325; Ein Advokat, | die Peſt und G. ſeiner Stadt. Lichtwer
89; Wo nie ein Deſpot | die G. gezückt. Platen 6, 24.
Anm. Ahd. geisila, mhd. geisel, — wird mit goth.
gaisjan, heftig erſchüttern (ſ. Gären, Anm.) zuſammengeſtellt.
Einige betrachten auch I. als hergehörig „der Geſchlagne“ (?).
Selten die Schreibw.: Geiſel. Gotthelſ G. 81, doch mit ß
334; 338, vgl.: Zergeiſchelt. Luther 8, 59b.
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