Geißel
I. Gēīßel (Geisel), m., –s; uv.; f.; –n:
eine Person, die mit ihrem Leben Einem, in dessen Gewalt, meist auch Gewahrsam sie ist, für Etwas haftet, Leibbürge: Dem Feind G–(n) für die Treue etc. geben, stellen, senden; G–(n) wegführen; Einen als G. behalten etc.
Anm. Das masc.: Bis dahin werde ich sie als einen betrachten. 2, 111; Nib. 237; das fem. Rom. 93. — Mz. uv. 26, 41; 357a; N. 235; 1, 286; 288. — Mz. G–n. Mor. 1, 43; 1082a etc. — Ahd. gisal, mhd. gisel, (vgl. ll) und danach nicht selten die der heutigen gw. Ausspr. widerstrebende Schreibw.: Giebt ihn uns zum Geisel und Pfande. Prof. 190 u. o.
Zsstzg. z. B.: Frīēdens-: der für Aufrechthaltung des Friedens bürgende Geißel. Laube Kön. 1, 62; Rückert Morg. 1, 268 u. ä. m.
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