geifern
Gēīfern, intr. (haben):
1) Geifer (s. d.) von sich geben: Die g–de Schlange pfeift. 2, 488; Über dir mag die Verleumdung g., | die Verführung ihre Gifte spein. 6b; Wie die Schmähsucht auch hinter ihm hergeifert. 328; Das Kind, das quarrt und geifert [sabbert] in der Wärtrin Arm. Sh. 3, 59 etc. — 2) geiferig sein: Sprühn sie | g–des Gift in den Biß. Georg. 4, 237 etc.
Anm. Vgl.: Ein Gäucherei und Geiferei. 1, 394b. — Geiferer: Person, die geifert etc.
Zsstzg. z. B.: Án-: tr.: nam. übertr.: Einen a., zur Zielscheibe giftiger Wuthausbrüche machen. —
Āūs-:
1) intr.: aufhören zu geifern. — 2) tr.: Etwas als Geifer von sich geben: Der wälsche Theīst hat sich wie ein Kind den Brei ins Maul schmieren lassen, um selbigen wieder auszugeifern. 4, 3, 208. — Be-: tr.: mit Geifer besudeln: Mit Hohn und Spott begeifert. 10, 55; Die Tücke .., die selber uns, die selbst das Grab noch zu b. dachte. Pol. 1, 68; Die Schlangen . . beißen sie, b. sie. 30, 318; Sein [des Wolfs] blut-begeifert Maul. 1, 13 u. v. — Ent-: intr. (sein): als Geifer entströmen etc.: Den Hauern stark | entgeifert Schaum und Menschenmark. Rh. 3, 108; Jedes Wort, das ihrer Lipp’ entgeifert. 1, 51. — Herāūs-: tr.: aus-g. 2: Alles kurz und lang herauszugeifern, | was ihnen in die Zähne schießt (vgl. heraussprudeln etc.). 11, 132. — Um-: tr.: rings be-g.
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