gattlich
Gattlichkeit
Gáttlich, a. (~keit, f.):
1) was Art hat, artig, artlich, passend, bequem, nett: Als vollkommen g–er [passender] Lebensgefährte gewählt. 18, 266; Sie werden wieder zu g–en Leuten, mit denen man ein vernünftig Wort in Frieden reden kann. Sch. 181 etc. — Ggstz.: Etwas Nützliches sei besser als etwas Un–G–s. 17; 261; 280 etc. — 2) sich auf Gatten beziehend: Der ehe-g–en, freundschaftlichen, ärztlichen Bemühungen. 15, 312 [Bemühungen der Gattin, der Freunde etc.].
Anm. Nbnf. zu 1: Eine sehr gätliche Partie. 22, 344; Die Haufen so gätlich zerschlagen, daß man gleich voigtische Kabinettchen daraus hätte bilden .. können. 23, 38; Artige, muntere, gätliche Persönchen. 83; In gätlichen viereckten Täfelchen. 40, 152 etc. — Ach was Hochzeit? brummte Zedler ungattig [unwirsch]. Stadt 1, 41 etc. — S. gaadlik, 474; Gättlich. 2, 80 (auch: Gattiert = artig, gesittet) und nam. 1, 427 ff., dazu: Es hat keine Art und kei Gattig. Sch. 28; 145; G. 167; 183; 228 u. o. (vgl.: Unser Gattig Lüt = Leute unseres Schlags, Unsresgleichen. Sch. 6; G. 174; Zweier Gattig lzweierlei] Voressen. Sch. 139), wie die Zeitw.: Gattigen, Gattlichen = tr.: ordnen, in Ordnung bringen (z. B. G. 318); intr. (haben): passend, artig, nett werden. — Vgl. ferner: Er wäre nicht der Uwatligist [der Un-wattlich-ste] = Ungattlichste, Schlimmste etc. G. 33, s. das goth., noch schwzr. und bair. wetten = einjochen, zusammenspannen, verbinden 10, 9; 4, 195; 2, 437), vgl. engl. wed, heirathen etc.
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