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Gatte
Gátte, f.; –n; –n-:
eine durch das Eheband verbundne Person, nam. der Ehemann in Bezug auf die Frau, in der Mz.: das Ehepaar, die Eheleute, zuw. auch übertr. auf Thiere: Die glücklichen G–n. G. 1, 92; Wir neuen G–n. 15, 18; Den König, meinen G–n, ließ ich tödten. Sch. 443a; Der Wittwe, die den G–n | verloren. 489a etc. Auch wohl ohne Bezug auf die (gesetzmäßig) vollzogne Ehe: Ihr [der Bajadere] Geschrei durchdringt die Luft: | Meinen G–n will ich wieder . .. „Höre deiner Priester Lehre: | Dieser war dein G. nicht . . . Nur die Gattin folgt dem G–n. G. 1, 197 ff.; Ist Dies Don Manuel, | mein G., mein Geliebter? Sch. 505b etc., vgl.: Er war mein G. und mir G. Die Turteltaube betrauert ihren G–n; Wenn nur der Bock der G. der Ziegen heißt, so können Sie Alles anhören. Immermann M. 2, 4; Es lockt im Maienschatten | die Nachtigall den G–n. Kose- garten Po. 1, 80; Die ungestalte Eule | find’t ihren G–n schön. W. 12, 232 etc.
Anm. Urspr. der Verbundne, Genosse, s. Graf 4, 143: gogato (Partic.) und vgl. Benecke 1, 487 ff. Die Grundbed. des Verbindens und Vereinigens liegt auch z. B. in Gatter, Gitter (Stäbe-Verbindung); Gaden (Umzäunung, das Eingeschloßne), s. das plattd. Allegader, engl. all together = allzusammen; ferner Vergattern, Gatten, Gattlich, Anm. etc., auch die Vors. Ge in Gebirg, Gefild, Gestirn etc., insofern es die Vereinigung von Bergen, Feldern, Sternen zu einer Gesammtheit bez. Für das weibl. dient: Gattin, zuw. auch mit Dat.: Keinem Manne kann ich Gattin sein. Sch. 470b etc. und von Thieren: Den Vogel belauschen, wenn er der Gattin zufliegt. Sturz 2, 65; früher auch G., z. B.: Ich, sprach er, und mein Ehegatte [Frau]. Gellert 1, 227; Das Ehgatt. Schm. 2, 80; Ob sich ein Ehegatte .. vom andern scheiden möge. Luther SW. 61, 237; EinEhegatte, das von ihrem Manne Nichts als Liebes und Gutes hat. Scriver Seelensch. 1, 542, vgl. Gemahl.
Zsstzg. z. B.: Eh(e)-: s. [Anm.]: Das gute und natürliche Ehgatten-Verhältnis des allerhöchsten Paares der Christenheit mit Augen zu sehen gewürdigt .. Als aber die Kaiserin ihren Gemahl zu begrüßen, das Schnupftuch geschwungen etc. G. 20, 242.
Kêbs-: gewöhnl. nur weibl.: Die Kebsgattin (s. Kebsweib), ebenso: Von der Nebengattin geboren. V. Ov. 1, 101 etc.