Gatte
Gátte, f.; –n; –n-:
eine durch das Eheband verbundne Person, nam. der Ehemann in Bezug auf die Frau, in der Mz.: das Ehepaar, die Eheleute, zuw. auch übertr. auf Thiere: Die glücklichen G–n. 1, 92; Wir neuen G–n. 15, 18; Den König, meinen G–n, ließ ich tödten. 443a; Der Wittwe, die den G–n | verloren. 489a etc. — Auch wohl ohne Bezug auf die (gesetzmäßig) vollzogne Ehe: Ihr [der Bajadere] Geschrei durchdringt die Luft: | Meinen G–n will ich wieder . .. „Höre deiner Priester Lehre: | Dieser war dein G. nicht . . . Nur die Gattin folgt dem G–n. 1, 197 ff.; Ist Dies Don Manuel, | mein G., mein Geliebter? 505b etc., vgl.: Er war mein G. und — mir G. — Die Turteltaube betrauert ihren G–n; Wenn nur der Bock der G. der Ziegen heißt, so können Sie Alles anhören. M. 2, 4; Es lockt im Maienschatten | die Nachtigall den G–n. garten Po. 1, 80; Die ungestalte Eule | find’t ihren G–n schön. 12, 232 etc.
Anm. Urspr. der Verbundne, Genosse, s. 4, 143: gogato (Partic.) und vgl. 1, 487 ff. — Die Grundbed. des Verbindens und Vereinigens liegt auch z. B. in Gatter, Gitter (Stäbe-Verbindung); Gaden (Umzäunung, das Eingeschloßne), s. das plattd. Allegader, engl. all together = allzusammen; ferner Vergattern, Gatten, Gattlich, Anm. etc., auch die Vors. Ge in Gebirg, Gefild, Gestirn etc., insofern es die Vereinigung von Bergen, Feldern, Sternen zu einer Gesammtheit bez. — Für das weibl. dient: Gattin, zuw. auch mit Dat.: Keinem Manne kann ich Gattin sein. 470b etc. und von Thieren: Den Vogel belauschen, wenn er der Gattin zufliegt. 2, 65; früher auch G., z. B.: Ich, sprach er, und mein Ehegatte [Frau]. 1, 227; Das Ehgatt. 2, 80; Ob sich ein Ehegatte .. vom andern scheiden möge. SW. 61, 237; EinEhegatte, das von ihrem Manne Nichts als Liebes und Gutes hat. Seelensch. 1, 542, vgl. Gemahl.
Zsstzg. z. B.: Eh(e)-: s. [Anm.]: Das gute und natürliche Ehgatten-Verhältnis des allerhöchsten Paares der Christenheit mit Augen zu sehen gewürdigt .. Als aber die Kaiserin ihren Gemahl zu begrüßen, das Schnupftuch geschwungen etc. G. 20, 242. —
Kêbs-: gewöhnl. nur weibl.: Die Kebsgattin (s. Kebsweib), ebenso: Von der Nebengattin geboren. V. Ov. 1, 101 etc.
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