Gant
Gánt, f.; –en: gerichtlicher Verkauf an den Meiſt-
bietenden, Auktion; namentl. bei Zahlungsunfähigkeit
eines Verſchuldeten, Konkurs: Als von Obrigkeit wegen
der goldglänzende Schild am Hauſe eingezogen und die G.
verkündet wurde. Auerbach D. 4, 293; Gotthelf Sch. 21;
Wir können das zu G. gegangene [bankerotte] Mainzer Adel-
thum auf ein Meiſtgebot adeliger Geſinnung .. zugeſchlagen
erhalten. König Kl. 3, 63; Schwegler Jahrb. 2, 938 ꝛc.
Anm. Aus lat. in quantum (wie hoch?), it. incanto,
frz. encan ꝛc. Diez 193. — Bei Schwab 392 masc. —
Dazu: G.-Verfahren, -Maſſe ꝛc.
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