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Gant
Gánt, f.; –en:
gerichtlicher Verkauf an den Meistbietenden, Auktion; namentl. bei Zahlungsunfähigkeit eines Verschuldeten, Konkurs: Als von Obrigkeit wegen der goldglänzende Schild am Hause eingezogen und die G. verkündet wurde. Auerbach D. 4, 293; Gotthelf Sch. 21; Wir können das zu G. gegangene [bankerotte] Mainzer Adelthum auf ein Meistgebot adeliger Gesinnung .. zugeschlagen erhalten. König Kl. 3, 63; Schwegler Jahrb. 2, 938 etc.
Anm. Aus lat. in quantum (wie hoch?), it. incanto, frz. encan etc. Diez 193. Bei Schwab 392 masc. Dazu: G.-Verfahren, -Masse etc.