gällen
Gä́llen, tr.:
verbittern: Dies gällte sein Vergnügen. gewöhnl. Zsstzg., z.B.: Durch-: in allen Theilen bitter machen etc., namentl.: Ver-: eig. (Kochk.): Einen Fisch v. (nach 2, 478: „gallen“, s. d. 2), beim Ausnehmen die Gallenblase zerreißen und dadurch ihn bitter schmecken machen. Daher übertr., vgl.: Einem seine Freuden versalzen (verderben) etc. und: Verbittertes Gemüth, z.B.: Wenn sie die Freuden, | die reinsten, mir vergällt. 8, 98; Die ganze Welt | ist mir vergällt. 11, 147; Das schönste Glück durch Grillen zu v. 12, 33; Das Leben dir v. 276; 21, 142; 150; Mit Kindern guter Art in unvergällten Tagen lebt Philaret vergnügt. 166; Sein vergällt [bitterböses] Herz ausschütten. L. 42a; Genuß von Schmerzen unvergällt. 2, 204; Dem wird das Leben süß gemacht und Dem vergällt. F. 3, 42; Freudenquelle, | die dein Anblick fürchterlich vergällt. 5b; Weil das Bewusstsein des beleidigten Sittengesetzes ihm den Genuß dieses Preises vergällt. 1136b; 132a; 732b; Verhöhnt, vergällt, wie er sich fühlte. Leg. 1, 230; Dumpfe Verstocktheit, | wie sie vergällter Sinn mißhandelter Fröhnlinge brütet. 1, 86; 3, 187; Die Sorge . ., | die meine Ruhe selbst in Lila’s Arm vergällt. 12, 226; 297; Was ein Jeder aus einem oft sehr schiefen Gesichtspunkte mit sehr blöden, trüben, oft vergällten Augen für wahr ansieht. 31, 502.
Anm. führt — fälschlich als alleingültig — ohne Uml.: Ein vergalltes Gemüth. Dies verhält sich zu vergällt wie verdorben zu verderbt.
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