Fürst
Fürstin
Fürst, m., –en; –en (~in, f.; –nen):
eig. der Vorderste, Oberste, Erste.
1) im allgm. Sinn (vgl. Schergen-F. etc.): Die Obersten der Gemeine, die F–en Israels. 22, 30; 1. 5, 38; Da er den König wegführete gen Babel sammt allen F–en [,,Edlen“ in Juda. 27, 20 etc. — So auch: Der F. der Priester [der Papst]. 1, 344; Dem Kardinal von Guise .. .Das Muster eines königlichen Priesters, | ein F. der Kirche, wie ich keinen sah. 410a; Atreus’ Sohn, der F. [oberste Führer] der Schaaren. 53a; Zeno und Chrysippus, die F–en der Stoa. GrR. 278; Goethe war ein geborner F., weil er ein Erster und Vorderster war an Menschenwerth, an Geistes- und Herzensadel. Weim. 280 etc. — So heißt bibl. Christus: Der F. des Lebens. 3, 15 etc., andrerseits (vgl. 2) der Teufel: Der F. dieser Welt. 12, 31 etc.; Der F., der in der Luft herrscht. 2, 2 — und übertr. von Jerusalem: Die eine F–in war unter den Heiden und eine Königin unter den Ländern, muß nun dienen. 1, 1. — Ahnl.: Den F. [Anm.] der Jahreszeiten [Frühling]. 260; Den F–en der deutschen Weine. 22 etc.; Ein Strom-F. [der Rhein]. Garb. 139, vgl. König etc. und s. 2. —
2) der regierende Herr eines Landes (vgl. Prinz): Kaiser, Könige und andre F–en; Völker verrauschen .., aber der F–en | einsame Häupter | glänzen erhellt . ., als die ragenden Gipfel der Welt. 492a. —
3) Bez. einer bestimmten Würde, eines Hoheitsgrades, so z. B. früher die eigentl. Mitglieder des Fürstenraths; die Mitglieder des zwischen Kurfürsten und Grafen mitten inne stehenden hohen Adels; im engsten Sinne die regierenden Herren eines Fürstenthums, wie auch gefürstete, d. h. in den Fürstenstand erhobne Personen.
Anm. S. First. — Superlativ zu für = vor, ahd. der fur(i)sto etc. — Veralt., mundartl. Genit.: Des F–ens. 13b. — Häufiger findet sich noch Dat. und Acc.: Dem, den F. (s. o.): Bis mich ihr . . Wunsch . . zu ihrem F. erhob. Byr. 8, 224. — Ohne Uml.: Landesfursten. 8, 10a. Als Titel vor Namen, wenn ohne Artikel, auch ohne Flexionszeichen, s. Graf, Herr etc.: F. [des F–en] Blücher’s Thaten; Von F. [vom F–en] Blücher; Er lobte F. [den F–en] Blücher.
Zsstzg. vielfach (s. 1), vgl. die von König, Prinz etc., z. B.: Allēīn-: gewöhnlicher: Alleinherrscher. Bagge- sen 2, 351. —
Apóstel-: Papst. Platen 2, 158. —
Béttel-: armseliger Fürst. Zinkgräf 2, 18. —
Bīēder-: wackrer Fürst. Ramler L. 84. —
Bǖcher-: Bez. eines auf dem Büchermarkt herrschenden Buchhändlers. Platen 6, VI. —
Díchter-: ein ausgezeichneter, die andern überragender Dichter. G. 4, 190. —
Erb-: Erbprinz etc. ThKönig Luther 1, 46. —
Flīēgen-: verächtliche Bez. des Teufels, vgl. Beelzebub, Fliegengott, Wespenkönig etc. Hagedorn 2, 125. —
Frīēde-: Jes. 9, 6, und danach oft als Bez. Christi. Claudius 6, 92; H. 16, 269 etc.; aber: Brabant ernennt ihn zum Ruhewart (Friedensfürst, schlecht übersetzt). Dingelstedt 94; Sie sehn im Herzog einen Friedensfür- sten [Fürsten, der den Frieden bringt]. Sch. 396b, und nam. als Bez. des spanischen Günstlings Godoy, „wegen seiner Thätigkeit beim Abschluß des Friedens mit Frankreich“ (1795), Principe de la paz. —
Gēīstes-: Fürst auf geistigem Gebiet, vgl. Dichter- F. etc. Börne 2, 177. —
Gēīster-: s. d. vor., Fürst im Reich der Geister, z. B. Oberon. W. 20, 4. —
Grōß-: eig. ein Fürst über andre Fürsten, so mehrfach als Titel, jetzt nam. des russischen Thronfolgers; übertr.: Joseph Scaliger, der G. der Philologen seiner Zeit. W. HB. 1, 69. —
Hāūs-: (veralt.) 2. Chron. 28, 7: „Vorsteher des Hauses“ Zunz. —
Hêêr-: (veralt.) Heerführer. 2. Chr. 16, 4; Jer. 52, 25, s. Kriegs-F. —
Hímmels-: z. B. Die H–in, von der Jungfrau Maria, vgl. Himmelskönigin, aber auch z. B. v. der Sonne. G. 1, 292 etc. —
Hōch-: (ugw., vgl. Groß-F. und hochfürstlich). V. Ov. 2, 204. —
Höllen-: Teufel, Satan. —
Hólz-: (veralt.) Oberaufseher eines Forstes. Nehemia 2, 8. —
Jūgend-: Anführer, Erster der Jugendschaar. G. 26, 210. — Kírchen- [1]: Papst, geistlicher Fürst etc. Heine Verm. 1, 114. —
Krīēges-: ein ausgezeichneter, den andern überlegner Feldherr, Kriegsführer: Euer Gnaden [Wallenstein] sind bekannt für einen hohen K–en. Sch. 363a; Der morgende Tag sollte Europa seinen ersten Kriegsfürsten kennen lehren. 963a. —
Kūr-: im frühern deutschen Reich ein Reichsfürst, der den Kaiser mit zu küren oder zu wählen hatte, jetzt noch Titel des Herrschers von Hessen-Kassel. —
Lāīen-: weltlicher Fürst, s. auch Luther 1, 155a. —
Lándes-: der fürstliche Landesherr. —
Lǖgen-: Teufel etc. —
Lúmpen-: Bettel-F. —
Märtyrer-: der erste Märtyrer, Stephanus. —
Mêêr-: Herrscher des Meers, Neptun etc. —
Pfáffen-: verächtl. Bez. eines Kirchenfürsten, nam. auch eines von Pfaffen regierten Fürsten, vgl. Pfaffenknecht. —
Rēīchs-: Fürst eines Reichs, nam. früher im deutschen Reich einer, dessen Fürstenthum ein unmittelbares Lehen war. —
Rēīse-: (ungw.) Fürst, der Reisen macht. G. 6, 22. —
Schérgen-: der Oberste der Schergen, „der erste Häscher“. Platen 4, 286. —
Vīce-: Schalt-F., ein den Fürsten vertretender Statthalter. —
Vīēr-: Tetrarch, Fürst über den vierten Theil eines eigentlichen Fürstenthums: Herodes, der V. Matth. 14, 1 etc.; Sch. 107a. —
Wāhl-:
1) Kur-F. —
2) ein gewählter Fürst, im Ggstz. des erblichen. 2, 177 u. ä. m.
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