fürsten
Fürsten, tr.:
zum Fürsten machen, in den Fürstenstand erheben: Der Kaiser fürstete den Grafen; Der hat sein ganzes Leben lang sich ab- | gequält, sein Grafenhaus zu f. 391a; nam. im Partic.: Gefürstete Grafen, Prälaten, Äbte, Grafschaften etc.; auch: Edler Oheim [Doge], wir begegnen | uns frei, wahrhaft gefürstet sals wirkliche Fürsten, nicht nur dem Namen nach], oder nie. Byr. 8, 264; Noch ist kein Fürst so hoch gefürstet [hat solche fürstliche Gewalt, solche Herrschaft überkommen], | so auserwählt kein ird’scher Mann, | daß, wenn die Welt nach Freiheit dürstet | er sie mit Freiheit tränken kann. 131.
Zsstzg. z. B.: Ent-: des Fürsten oder der Fürstenschaft berauben: Das entfürstete Reich; Der entfürstete Dionys; Der dein Haupt, entfürstet, | in die Stille niederlegen wird. Tiedge 2, 72.
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