führbar
Führbarkeit
Führbar, a. (~keit, f.): was geführt werden
kann, — und ſo nam. von den entſprechenden Zſſtzg.
von führen (ſ. d.), z. B.: Āūf-: Die Stücke von Cer-
vantes ſind nicht mehr a. Platen 5, 24. — Aūs-: Ver-
zweiflung, die den weitausſehendſten Projekten eine Farbe der
A–keit verlieh. Forſter B. 2, 580; G. 39, 74; 333 u. v.;
Der Plan iſt un-a. (– ⏑– ⏑) ꝛc. — Ungew.: Einfall,
den er als unausführlich wieder verwerfen mußte. W. 19,
217. — Über-: 1) ſo daß es über-, hinübergeführt
werden kann: Die Nahrung iſt aus Blut entſtanden, ſie wird
in ihrem Magen flüſſig und ü. in andere Körpertheile. Liebig
Th. 41. — 2) ſo daß es oder er überführt werden kann:
Er iſt des Verbrechens nicht ü. — Ver-: Leichtſinnig und
ver-f. G. 19, 267. — Zurück-: Die Z–keit oder Nicht-
Z–keit der beiden dramatiſchen Hauptgattungen auf den Unter-
ſchied der Stände. Danzel 293.
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