Faksimile 0516 | Seite 508
Faksimile 0516 | Seite 508
Faksimile 0516 | Seite 508
Faksimile 0516 | Seite 508
Fugen fügen
Fūgen, häufiger (s. Anm.) Fügen, tr., refl. und intr. (haben):
1) tr.: Etwas aus in oder zu einander passenden Theilen zusammensetzen, so daß ein Ganzes entsteht, die Theile zusammensetzen; Etwas als passenden Theil hinzubringen und mit dem Andern ver- einigen etc.:
a) die Form ohne Umlaut ist hier nur üblich im eig. Sinne, wenn in einander passende Theile verbunden werden, so daß eine Fuge entsteht: Der Tischler fugt die Dielen an einander oder zusammen (s. Zsstzg.), aber: Man fügt zu dem Geld die noch fehlende Summe, zu einem Brief eine Nachschrift (hinzu) etc. und wenn auch in solchen Fällen zuw. fugen vorkommt, so tritt eben was bei dem ganz gw. übertr. gebrauchten fügen nicht der Fall ist die Ubertragung von dem Jnein- anderpassen der Theile darin hervor, z. B.: Der Autor. nimmt die Stücke und kantet sie, fugt sie dann neu zusammen, das rauhe, nicht zu bewältigende Gestein wirft er fort. Monatbl. 1, 264b etc. Ein noch so fein gefugter neuer Geschäftsplan. Auerbach SchV. 394 [dessen Theile genau in einander greifen]; Ein fest gefugtes Anwesen hat so viel innere Stetigkeit. D. 4, 21; Jedes Rad, | das Gott so gottesmeisterlich | ins Gleis gefuget hat. Gleim 4, 236; Die bleigefugten kleinen Fensterscheiben. Gutzkow R. 5, 385; Zwei neue Galeren, festgefugt und gut. Simrock G. 276. Mundartl. und im Kanzleistil: Es wird dem Herrn Pastor .. in seinem Gesuche gefuget [das Gesuch gewährt]. H. Erinn. 1, 103, s. 2a. Im Allgem. aber gilt sonst die Form mit Umlaut (s. d. folg.).
b) Fügen (vgl. a), eig.: Aus unserm Hause tret’ ich, dem zierlich gefügten [gebauten]. Chamisso 6, 242; Der Pfeiler, der gespalten, | er hebet gefüget [vereinigt, ganz] sich. G. 10, 253; Ihrer Sohle sei | unmittelbar getreuer Mägde Schritt gefügt [ver- einigt, gesellt]. 12, 223; Fensterscheiben, wundersam gefügt [gefasst]. 18, 173; Etwas in wohlklingende Worte zu f. [fassen]. 229; Eine Fuge [s. d.] oder ein gefügtes Tonstück. Z. 2, 122, vgl. fugieren; Soll man die Fähigkeit, wodurch sie [die Thiere] Dieses können, | gefügter Theile Wirkung nennen? | Wo ist ein Uhrwerk so gescheit? Hagedorn 2, 31; Cybele .. fügt die Riegel | und der Schlösser festes Band. Sch. 56b; Baut einen rohgefügten Horst. Tschudi Th. 334; Schnell vergleichender, leicht f–der [verbindender, zusammenstellender] Witz. V. Ant. 1, 165 etc. Bei Grammatikern etc. daher auch wohl = konstruieren.
c) Daher: Etwas passend, so wte es sich gehört, ordnen, z. B.: Sie dann fügte den Rock geschickt in Falten. V. Od. 1, 440; Das Übrige wird auf einem Kongreß in Wien gefügt. Hebel 3, 388; Aus Stäubchen, ohne Sinn, gefügt von innrer Regung, | baust du die schönste Welt ... Der kennt das Sandkorn nicht, das dort am Ufer liegt, | der es, wie du die Welt, durch blinden Zufall fügt. W. 25, 15 etc. Ungewöhnl.: Einen Rath f. [halten]. Chamiso 5, 108; 121; mundartl.: Einem Etwas zu wissen f. [thun; die Anordnungen tressen, damit er es erfahre], vgl.: Wie du es immer fügest [in Ordnung, zu Stande bringst]. Simrock G. 1619, um so häufiger von Gott, den Göttern, überhaupt von der waltenden, die Geschicke ordnenden Macht, welche daher selbst die Fügung (s. d.) heißt: Durch Herkul’s Gunst und Fügen. Hagedorn 1, 109; Was je ist ungefügt von Göttern? [Was geschieht ohne göttliche Anordnung, Fügung]. WHumboldt 3, 85; Ein glücklicher Zufall ... [oder vielmehr] eine wohlthätige Schickung fügte es, daß etc. W. 5, 162 etc., vgl. 2c. 2) refl.: dem tr. entsprechend:
a) persönlich: sich so zeigen oder sich so gestalten, daß es zu oder in Etwas passt: Sich an, zu Etwas fügen, sich passend daran schließen; Sich in, nach Etwas, sich ihm f., sich ihm anpassen, accomodieren, bequemen, sich drein schicken, nachgeben etc., z. B.: Die Theile der Maschine müssen sich genau an einander, in einander, zusammen f.; Es ist so Mancherlei zu sagen, mündlich fügte sich wohl Eins ans Andre, entwickelte sich wohl auch leicht Eins aus dem Andern. G. 18, 326; Orte drängen sich, Höfe f. sich dazwischen. 26, 199; Ihr Wahres fügt sich zu dem anerkannten Richtigen. 39, 234; Nach des Liedes Klange | füget sich der Stein zum Stein. Sch. 56b etc. Scheint ungewohnt, dem Zwange sich zu f. Chamisso 4, 132; Wie der Geist . ., der diese Formen zu durchbrechen bestimmt war, sich eine Weile in sie fügt, wie er sie ausdehnt, ehe er sie sprengt. Danzel 118; Wer der List sich wohl noch f. will, | wird der Gewalt sich widersetzen. G. 10, 229; Dringst du in mich, daß ich mich f. soll. 13, 21; Dem rauhen Ausspruch eines Mannes mich zu f. 75; Fügte sich nicht den engen Schranken. Gutzkow R. 9, 119; Fügt sich in jede Rolle. 5, 126; Er ist nun einmal nicht gemacht, nach Andern | geschmeidig sich zu f. und zu wenden. Sch. 335b; Er mußte selbst sich zur Verstellung f. [bequemen]. Slreckfuß Ar. 8, 3; So däucht mich der Mann nicht klug, | der, ohne Gegenliebe zu hoffen, | zu solchem Dienste sich fügte [bequemte]. W. 15, 93; Du wirst dich desto leichter in die Nothwendigkeit f. 23, 55 etc. Zuw. ohne Uml. (s. 1a): Die du .. allgefällig dich fugst in tausendfache Gebilde. Kose- garten Po. 1, 60.
b) (veralt.) örtl., jetzt gw. sich ver-f. (s. d.) = sich wohin begeben, doch mit dem Nebensinn, daß die Anwesenheit an dem Orte eine paßliche, eine für recht oder nothwendig erkannte sei: So füg dich .. auf die hohe Platten. Theuerdank Kap. 47 u. o.; in Bezug auf Personen auch = sich zu ihnen gesellen: Trat der Kaiser zum ersten in das Schiff, zu Dem füget sich Johannes. Stumpf 544a.
c) unpers. (s. 1c): Es fügt sich = es gestaltet sich so, es macht sich, es bietet sich als passend dar, nam. auch = es begiebt, es trifft sich, das Waltende (die Fügung) lässt es geschehen, daß etc.: Ehr fügt’s nicht besser sich [wird, gestaltet sich nicht besser], als bis etc. B. 161a; Du wähnst, es füge sich [ginge] so leicht. G. 12, 65; Es fügte [traf] sich sehr widrig, daß Pater Hell zu Kopenhagen verweilte. Niebuhr Schr. 1, 40; Durch eine sonderbare Verkettung der Dinge mußte es sich f., daß etc. Sch. 880a; Es wollte sich nicht recht f. und schicken. Tieck N. 5, 24; Sobald es sich fügt [die Gelegenheit dazu ist]. V. HorBr. 2, 107. Vgl. (ver- alt.): Es füget sich nicht [ist nicht Fug, nicht recht, nicht gut], daß wir bei der Nacht wandern. Schaidenraißer 63a [15, 50]. Selten ohne Uml. (s. 3): Und fugt [es] sich, daß sie Keiner bemerkt. V. Sh. 1, 383. 3) intr., hier öfter und zwar korrekter ohne Uml., vgl.: Man fügt Etwas, daß es fuge. V. 1, 191, der Bed. nach entsprechend dem: sich fügen: Sie wußte freilich wohl, | wie sehr man oft den Kindern fugen [nachgeben] soll. Hagedorn 2, 300; Du hast fast Alles angewendet, | was deiner Liebe fugt [passt, nützt]. Neukirch; Dies Exempel will nit allen Prälaten fügen [passen]. Stumpf 637b; Was ganz Seltsames, dem kein Beispiel fugt [sich als passend anschließt, etwas Beispielloses]. V. Sh. 3, 469.
Anm. S. Fug. Der Gebrauch des Intrans. ist ver- altend. Über die umlautlose Form s. 1 und 3. Allein üblich ist sie in: befugen (s. d.), das freilich keine eigentl. Zsstzg. ist, sondern von dem Hauptw. Fug stammt = mit Fug, mit der Berechtigung zu Etwas versehen. Veralt. Füger(in): Mittelsperson in der Liebe; Zusammenfügerin [Kupplerin]. Wurstisen Basl. Chr. 217. Fügung s. u.
Zsstzg. z. B.: Áb- (mit u. ohne Uml.):
1) (Glaser) das überflüssige Glas von den Fensterscheiben abkneipen, abkröseln.
2) (Tischler etc.) zusammenzuleimende Bretter mit dem Fügehobel ab-, glatt hobeln. Án- [1a u. b] etc.: In die Treppenwände sind Lehnen von Marmor angefugt. Stahr Par. 1, 169 etc.; Die ersten echten Arme, wie Sie solche hier angefügt sehen. G. 18, 176; Das Ohr, bescheiden seitwärts angefügt [hingeneigt]. AWSchlegel Gd. 1, 73; Der Ring hat .. diese Eigenschaft, | an jeden Finger stracks sich biegsam anzufügen. W. 20, 66; Sich Jedem anzufügen in Reden und Geplauder. Laube Kön. 1, 236; Wähle doch das Weib | sich einen Ältern stets. So fügt sie sich ihm an. Schlegel Sh. 2, 213; Daß sie sich den großen Absichten des Regenten a. Mendelssohn 5, 679; H. 13, 332. Veralt.: Die mir an- [zu-] gefügte Beleidigung. Lohenstein A. 2, 106. Kanzleispr.: Einem Etwas a., kund thun, zunächst durch ein an- oder beigefügtes Schreiben. Āūf-: (veralt.) Wie er mir und meiner Lehre ein unleidlich Schmach auf- [zu-] fügt. Luther 6, 7a. Be- [s. Anm.]: Einem Fug zu Etwas geben, ihn dazu berechtigen: Der Befehl . ., der ihn befugte, russische Armeekorps nach seiner Disposition zu gebrauchen. Droysen Y. 1, 263 etc. Nam. oft: Befugt (zu Etwas) = berechtigt. G. 3, 311; Hagedorn 1, 50; L. 11, 180; In wicht’gen Fällen bin ich es [s. d. = dazu, zuw. auch: Dessen] befugt. Werner Kr. 1, 163 etc.; Ggstz.: Unbefugt, und so: Die (Un-)Befugtheit = (Un-)Befugnis.
Anm. Veralt.: Sehr befü gter Weis. Fischart B. 41a. Bēī-:
1) hinzu-f. als Beilage etc.: Indem es öfter anderen Schriften beigefügt worden. G. 39, 91; H. 13, 226; Sie fügen sich den schönsten Epigrammen . ., die wir haben, bei [gesellen sich ihnen zu]. 353. Das B. auch = das Beigefügte, Zusatz, die Bemerkung. Fischart B. 11b; IP. 26, 65.
2) (veralt.): Einem Schaden b. [zufügen, s. d.]. Schweinichen 1, 175. Eīn- [1a und b]: in Etwas hinein f.: Der Raum war so groß, daß der Schrank sich konnte einfugen lassen. Gutzkow R. 9, 400; Die Fabel des Ganzen, dem sie eingefugt sind. B. 131; Sie fanden in der Ecke ein halbrundes Tischchen an der Wand eingefugt. Kömg Kl. 1, 273; Die dicht einfugende Pforte. V. Od. 2, 345; 22, 128; 23, 194; Il. 7, 339; 18, 276; Ar. 3, 343 etc. Die das Allgemeine im Auge haben und gern das Besondere an- und einfügen möchten. G. 3, 275; 15, 18; Dem eingefügten Stücke. Immermann M. 1, 254; Verse, die sich dem Ohr und Herzen so schmeichelnd e. Tieck NKr. 2, 218; [Die Gabe] ihm in die Händ’ einfügend. V. Od. 8, 483 etc. Hêr- etc.: Keinen laß ich überschweifen, | füg’ [2b] er sich im Kreis heran. G. 12, 32 = sich anschließend einreihen etc., nam.: Hinzū-: Etwas zu dem Frühern oder Vorhandnen hinzuthun, zusetzen etc.: Ich muß h. [zu dem Frühern noch bemerken] u. o. Selten ohne Obj. mit Dat.: Selbst wenn die Phantasie diesen Eindrücken hinzufügte [sie mehrte, verstärkte]. WHumboldt 2, 237, vgl. frz. augmenter a etc. Nāch-: nachträglich an-, hinzufügen. Unter-: darunter legen: Bald macht gleich ihn [den zu kurzen Tischfuß] die Scherbe, da untergefügt sie den Höcker | heilet. V. Ov. 2, 102. [2a] refl.: sich unterordnen. Rahel 1, 367. Ver-:
1) tr.: von einem Befugten, anordnen, daß Etwas geschieht: Den Aufbruch der Truppen, die Verhaftung der Verschworenen v. etc. Ahnlich: Über Etwas v., Anordnungen treffen, disponieren: Ich habe über diese Gelder schon verfügt; Jch kann nicht mehr darüber v.; V. Sie über mich! ich stehe zuIhren Diensten etc. Ungw.: 2000 Dukaten, [über] welche du v. kannst. Böttger Byr. 8, 310.
2) refl. [2b]: Sich wohin v. [begeben]. Zū-: an-f.: Er hat dem Gedicht noch eine Strophe zugefügt etc., nam. aber wie früher auch an-, bei-f. —: Einem etwas Unangenehmes anthun, widerfahren lassen: Einem Schaden, Kränkungen, Beleidigungen, Verdruß z.; Abbitten, was mir der flüchtige Junker Leids zugefügt hat. G. 16, 3; Daß ich ihr einen unersetzlichen Verlust zugefügt. 20, 69. Zusámmen- [1a u. b]: Baumstämme zusammenfugen. Heine Rom. 26. Mit . . Genauigkeit zusammengefügt und abgeglättet. Forster R. 1, 320; Als die zerbrochenen Figürchen sich von selbst wieder zusammenfügten. G. 20, 69 u. ä. m.