Fugen
fügen
Fūgen, häufiger (s. Anm.) Fügen, tr., refl. und intr. (haben):
1) tr.: Etwas aus in oder zu einander passenden Theilen zusammensetzen, so daß ein Ganzes entsteht, — die Theile zusammensetzen; Etwas als passenden Theil hinzubringen und mit dem Andern ver- einigen etc.:
a) die Form ohne Umlaut ist hier nur üblich im eig. Sinne, wenn in einander passende Theile verbunden werden, so daß eine Fuge entsteht: Der Tischler fugt die Dielen an einander oder zusammen (s. Zsstzg.), aber: Man fügt zu dem Geld die noch fehlende Summe, zu einem Brief eine Nachschrift (hinzu) etc. und wenn auch in solchen Fällen zuw. fugen vorkommt, so tritt eben — was bei dem ganz gw. übertr. gebrauchten fügen nicht der Fall ist — die Ubertragung von dem Jnein- anderpassen der Theile darin hervor, z. B.: Der Autor. nimmt die Stücke und kantet sie, fugt sie dann neu zusammen, das rauhe, nicht zu bewältigende Gestein wirft er fort. 1, 264b etc. — Ein noch so fein gefugter neuer Geschäftsplan. SchV. 394 [dessen Theile genau in einander greifen]; Ein fest gefugtes Anwesen hat so viel innere Stetigkeit. D. 4, 21; Jedes Rad, | das Gott so gottesmeisterlich | ins Gleis gefuget hat. 4, 236; Die bleigefugten kleinen Fensterscheiben. R. 5, 385; Zwei neue Galeren, festgefugt und gut. G. 276. — Mundartl. und im Kanzleistil: Es wird dem Herrn Pastor .. in seinem Gesuche gefuget [das Gesuch gewährt]. H. Erinn. 1, 103, s. 2a. Im Allgem. aber gilt sonst die Form mit Umlaut (s. d. folg.). —
b) Fügen (vgl. a), eig.: Aus unserm Hause tret’ ich, dem zierlich gefügten [gebauten]. 6, 242; Der Pfeiler, der gespalten, | er hebet gefüget [vereinigt, ganz] sich. 10, 253; Ihrer Sohle sei | unmittelbar getreuer Mägde Schritt gefügt [ver- einigt, gesellt]. 12, 223; Fensterscheiben, wundersam gefügt [gefasst]. 18, 173; Etwas in wohlklingende Worte zu f. [fassen]. 229; Eine Fuge [s. d.] oder ein gefügtes Tonstück. Z. 2, 122, vgl. fugieren; Soll man die Fähigkeit, wodurch sie [die Thiere] Dieses können, | gefügter Theile Wirkung nennen? | Wo ist ein Uhrwerk so gescheit? 2, 31; Cybele .. fügt die Riegel | und der Schlösser festes Band. 56b; Baut einen rohgefügten Horst. Th. 334; Schnell vergleichender, leicht f–der [verbindender, zusammenstellender] Witz. Ant. 1, 165 etc. — Bei Grammatikern etc. daher auch wohl = konstruieren. —
c) Daher: Etwas passend, so wte es sich gehört, ordnen, z. B.: Sie dann fügte den Rock geschickt in Falten. Od. 1, 440; Das Übrige wird auf einem Kongreß in Wien gefügt. 3, 388; Aus Stäubchen, ohne Sinn, gefügt von innrer Regung, | baust du die schönste Welt ... Der kennt das Sandkorn nicht, das dort am Ufer liegt, | der es, wie du die Welt, durch blinden Zufall fügt. 25, 15 etc. — Ungewöhnl.: Einen Rath f. [halten]. 5, 108; 121; mundartl.: Einem Etwas zu wissen f. [thun; die Anordnungen tressen, damit er es erfahre], vgl.: Wie du es immer fügest [in Ordnung, zu Stande bringst]. G. 1619, — um so häufiger von Gott, den Göttern, überhaupt von der waltenden, die Geschicke ordnenden Macht, welche daher selbst die Fügung (s. d.) heißt: Durch Herkul’s Gunst und Fügen. 1, 109; Was je ist ungefügt von Göttern? [Was geschieht ohne göttliche Anordnung, Fügung]. 3, 85; Ein glücklicher Zufall ... [oder vielmehr] eine wohlthätige Schickung fügte es, daß etc. 5, 162 etc., vgl. 2c. — 2) refl.: dem tr. entsprechend:
a) persönlich: sich so zeigen oder sich so gestalten, daß es zu oder in Etwas passt: Sich an, zu Etwas fügen, sich passend daran schließen; Sich in, nach Etwas, sich ihm f., sich ihm anpassen, accomodieren, bequemen, sich drein schicken, nachgeben etc., z. B.: Die Theile der Maschine müssen sich genau an einander, in einander, zusammen f.; Es ist so Mancherlei zu sagen, mündlich fügte sich wohl Eins ans Andre, entwickelte sich wohl auch leicht Eins aus dem Andern. 18, 326; Orte drängen sich, Höfe f. sich dazwischen. 26, 199; Ihr Wahres fügt sich zu dem anerkannten Richtigen. 39, 234; Nach des Liedes Klange | füget sich der Stein zum Stein. 56b etc. — Scheint ungewohnt, dem Zwange sich zu f. 4, 132; Wie der Geist . ., der diese Formen zu durchbrechen bestimmt war, sich eine Weile in sie fügt, wie er sie ausdehnt, ehe er sie sprengt. 118; Wer der List sich wohl noch f. will, | wird der Gewalt sich widersetzen. 10, 229; Dringst du in mich, daß ich mich f. soll. 13, 21; Dem rauhen Ausspruch eines Mannes mich zu f. 75; Fügte sich nicht den engen Schranken. R. 9, 119; Fügt sich in jede Rolle. 5, 126; Er ist nun einmal nicht gemacht, nach Andern | geschmeidig sich zu f. und zu wenden. 335b; Er mußte selbst sich zur Verstellung f. [bequemen]. Ar. 8, 3; So däucht mich der Mann nicht klug, | der, ohne Gegenliebe zu hoffen, | zu solchem Dienste sich fügte [bequemte]. 15, 93; Du wirst dich desto leichter in die Nothwendigkeit f. 23, 55 etc. — Zuw. ohne Uml. (s. 1a): Die du .. allgefällig dich fugst in tausendfache Gebilde. garten Po. 1, 60. —
b) (veralt.) örtl., jetzt gw. sich ver-f. (s. d.) = sich wohin begeben, doch mit dem Nebensinn, daß die Anwesenheit an dem Orte eine paßliche, eine für recht oder nothwendig erkannte sei: So füg dich .. auf die hohe Platten. Kap. 47 u. o.; in Bezug auf Personen auch = sich zu ihnen gesellen: Trat der Kaiser zum ersten in das Schiff, zu Dem füget sich Johannes. 544a. —
c) unpers. (s. 1c): Es fügt sich = es gestaltet sich so, es macht sich, es bietet sich als passend dar, — nam. auch = es begiebt, es trifft sich, das Waltende (die Fügung) lässt es geschehen, daß etc.: Ehr fügt’s nicht besser sich [wird, gestaltet sich nicht besser], als bis etc. 161a; Du wähnst, es füge sich [ginge] so leicht. 12, 65; Es fügte [traf] sich sehr widrig, daß Pater Hell zu Kopenhagen verweilte. Schr. 1, 40; Durch eine sonderbare Verkettung der Dinge mußte es sich f., daß etc. 880a; Es wollte sich nicht recht f. und schicken. N. 5, 24; Sobald es sich fügt [die Gelegenheit dazu ist]. HorBr. 2, 107. — Vgl. (ver- alt.): Es füget sich nicht [ist nicht Fug, nicht recht, nicht gut], daß wir bei der Nacht wandern. 63a [15, 50]. — Selten ohne Uml. (s. 3): Und fugt [es] sich, daß sie Keiner bemerkt. Sh. 1, 383. — 3) intr., hier öfter und zwar korrekter ohne Uml., vgl.: Man fügt Etwas, daß es fuge. 1, 191, der Bed. nach entsprechend dem: sich fügen: Sie wußte freilich wohl, | wie sehr man oft den Kindern fugen [nachgeben] soll. 2, 300; Du hast fast Alles angewendet, | was deiner Liebe fugt [passt, nützt]. Dies Exempel will nit allen Prälaten fügen [passen]. 637b; Was ganz Seltsames, dem kein Beispiel fugt [sich als passend anschließt, etwas Beispielloses]. Sh. 3, 469.
Anm. S. Fug. — Der Gebrauch des Intrans. ist ver- altend. — Über die umlautlose Form s. 1 und 3. Allein üblich ist sie in: befugen (s. d.), das freilich keine eigentl. Zsstzg. ist, sondern von dem Hauptw. Fug stammt = mit Fug, mit der Berechtigung zu Etwas versehen. — Veralt. Füger(in): Mittelsperson in der Liebe; Zusammenfügerin [Kupplerin]. Basl. Chr. 217. — Fügung s. u.
Zsstzg. z. B.: Áb- (mit u. ohne Uml.):
1) (Glaser) das überflüssige Glas von den Fensterscheiben abkneipen, abkröseln. —
2) (Tischler etc.) zusammenzuleimende Bretter mit dem Fügehobel ab-, glatt hobeln. — Án- [1a u. b] etc.: In die Treppenwände sind Lehnen von Marmor angefugt. Par. 1, 169 etc.; Die ersten echten Arme, wie Sie solche hier angefügt sehen. 18, 176; Das Ohr, bescheiden seitwärts angefügt [hingeneigt]. Gd. 1, 73; Der Ring hat .. diese Eigenschaft, | an jeden Finger stracks sich biegsam anzufügen. 20, 66; Sich Jedem anzufügen in Reden und Geplauder. Kön. 1, 236; Wähle doch das Weib | sich einen Ältern stets. So fügt sie sich ihm an. Sh. 2, 213; Daß sie sich den großen Absichten des Regenten a. 5, 679; 13, 332. — Veralt.: Die mir an- [zu-] gefügte Beleidigung. A. 2, 106. — Kanzleispr.: Einem Etwas a., kund thun, zunächst durch ein an- oder beigefügtes Schreiben. — Āūf-: (veralt.) Wie er mir und meiner Lehre ein unleidlich Schmach auf- [zu-] fügt. 6, 7a. — Be- [s. Anm.]: Einem Fug zu Etwas geben, ihn dazu berechtigen: Der Befehl . ., der ihn befugte, russische Armeekorps nach seiner Disposition zu gebrauchen. Y. 1, 263 etc. Nam. oft: Befugt (zu Etwas) = berechtigt. 3, 311; 1, 50; 11, 180; In wicht’gen Fällen bin ich es [s. d. = dazu, zuw. auch: Dessen] befugt. Kr. 1, 163 etc.; Ggstz.: Unbefugt, und so: Die (Un-)Befugtheit = (Un-)Befugnis.
Anm. Veralt.: Sehr befü gter Weis. B. 41a. Bēī-:
1) hinzu-f. als Beilage etc.: Indem es öfter anderen Schriften beigefügt worden. 39, 91; 13, 226; Sie fügen sich den schönsten Epigrammen . ., die wir haben, bei [gesellen sich ihnen zu]. 353. — Das B. auch = das Beigefügte, Zusatz, die Bemerkung. B. 11b; 26, 65. —
2) (veralt.): Einem Schaden b. [zufügen, s. d.]. 1, 175. — Eīn- [1a und b]: in Etwas hinein f.: Der Raum war so groß, daß der Schrank sich konnte einfugen lassen. R. 9, 400; Die Fabel des Ganzen, dem sie eingefugt sind. B. 131; Sie fanden in der Ecke ein halbrundes Tischchen an der Wand eingefugt. Kl. 1, 273; Die dicht einfugende Pforte. Od. 2, 345; 22, 128; 23, 194; Il. 7, 339; 18, 276; Ar. 3, 343 etc. — Die das Allgemeine im Auge haben und gern das Besondere an- und einfügen möchten. 3, 275; 15, 18; Dem eingefügten Stücke. M. 1, 254; Verse, die sich dem Ohr und Herzen so schmeichelnd e. NKr. 2, 218; [Die Gabe] ihm in die Händ’ einfügend. Od. 8, 483 etc. — Hêr- etc.: Keinen laß ich überschweifen, | füg’ [2b] er sich im Kreis heran. 12, 32 = sich anschließend einreihen etc., — nam.: Hinzū-: Etwas zu dem Frühern oder Vorhandnen hinzuthun, zusetzen etc.: Ich muß h. [zu dem Frühern noch bemerken] u. o. — Selten ohne Obj. mit Dat.: Selbst wenn die Phantasie diesen Eindrücken hinzufügte [sie mehrte, verstärkte]. 2, 237, vgl. frz. augmenter a etc. — Nāch-: nachträglich an-, hinzufügen. — Unter-: darunter legen: Bald macht gleich ihn [den zu kurzen Tischfuß] die Scherbe, da untergefügt sie den Höcker | heilet. Ov. 2, 102. — [2a] refl.: sich unterordnen. 1, 367. — Ver-:
1) tr.: von einem Befugten, anordnen, daß Etwas geschieht: Den Aufbruch der Truppen, die Verhaftung der Verschworenen v. etc. — Ahnlich: Über Etwas v., Anordnungen treffen, disponieren: Ich habe über diese Gelder schon verfügt; Jch kann nicht mehr darüber v.; V. Sie über mich! ich stehe zuIhren Diensten etc. Ungw.: 2000 Dukaten, [über] welche du v. kannst. Byr. 8, 310. —
2) refl. [2b]: Sich wohin v. [begeben]. — Zū-: an-f.: Er hat dem Gedicht noch eine Strophe zugefügt etc., nam. aber — wie früher auch an-, bei-f. —: Einem etwas Unangenehmes anthun, widerfahren lassen: Einem Schaden, Kränkungen, Beleidigungen, Verdruß z.; Abbitten, was mir der flüchtige Junker Leids zugefügt hat. 16, 3; Daß ich ihr einen unersetzlichen Verlust zugefügt. 20, 69. — Zusámmen- [1a u. b]: Baumstämme zusammenfugen. Rom. 26. — Mit . . Genauigkeit zusammengefügt und abgeglättet. R. 1, 320; Als die zerbrochenen Figürchen sich von selbst wieder zusammenfügten. 20, 69 u. ä. m.
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