Gefuge
Gesüge
III. Gefūge, häufiger Gesüge, n., –s; uv.:
die Fugen in ihrer Gesammtheit; dann auch: die Zusammenfügung, die Verbindung eines aus ineinanderpassenden Theilen bestehenden Körpers und die Art und Weise derselben, nam. von unorganischen Naturkörpern oder von Erzeugnissen einer Kunst, eines Handwerks, = Struktur, Textur: Was sie schnell wieder ins Gefuge [in die Fugen, — mit anderm Bild: ins Geleise] kommen ließ. Dor. 1, Kap. 1; Die äußerlich wahrnehmbaren Eigenschaften des Gefüges, der Härte etc. gB. 1, 4; Der plastische Thon ist feineren Gefüges. Gsch. 264; Daß das Gefüge des Taugeflechts . .. mit Salzwasser durchdrungen und brüchig wird. 4, 47b.
Anm. Mundartl. = Fügung, Schicksal; Sein G., seine Füglichkeit thun = seine Nothdurft verrichten, vgl. auch: Die Fuhr, das Geführ = Abführung, dann Exkrement. und s. Unfug, Anm.; Gugel-Fuhr.
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