Fug
Fūg, m., –es; –e:
das Abstraktum, welches anzeigt, daß Etwas für Einen passend, ihm gerecht ist, ihm zukommt, zusteht, also: die Paßlichkeit, die Erlaubnis, die Berechtigung zu Etwas, das Recht: Dazu hast du F. und Macht. 6, 47; Den F. und Unfug, welchen sie sich .. muß gefallen lassen. 32, 216; Was er angriff, Das hatte F. und Schick. V. 64; Das gefühlte Bedürfnis giebt F. zur Bill. M. 127; Damit er das Schaf mit gutem Fuge zerrissen zu haben scheinen möge. 11, 103; Uns klagst du nicht und hast es F. 35; Er hat solch Foderns nicht Recht noch F–e. 6, 4b; Bestraft den feigen Gauch nach F. [Gebühr]. A. 8, 132; Wo mir fast aller F. zu singen ist benommen. 1, 9; Sie haben nun hinfort gar keinen F. noch Macht, | zu üben das Gesetz. 2, 49; Dich hat, Florenz, dein altes Etruskervolk | mit wahrem F. dich blühende Stadt genannt. 2, 155; Daß, wo herrischer Trotz dunkelte, Licht und F. | und allsegnende Freiheit siegt. 3, 7; Dann rügst du mit F., was jetzt Alles verübt die Achaier. Od. 22, 46; Lässt sich mit gutem F–e behaupten. 29, 154 etc.
Anm. Von fügen, ahd. fuokan, wohl dem gr. π- γνμμe (fest machen, verbinden), lat. pango etc. entsprechend, kommt wie Fuge etc., auch unser F., mhd. vuoc, passende Zusammenfügung; Paßlichkeit etc., früher in weitrer Anwendung — z. B.: Du bist meines F–s nicht = nicht wie ich dich verlange oder wünsche, wie es mir passt, s. 11, 433; passende Gelegenheit, Bequemlichkeit, passende, gute Eigenschaft, Artigkeit, Geschicklichkeit, Kunst, so auch gefuoc, z.B. 51, 4 etc.; Mz. selten, s. Un-F.
Zsstzg.: Be-: (veralt.) Befugnis, s. d. —
ūn-: Ggstz. von Fug = Unrecht: „Hatt’ ich nicht Fug und Macht dazu?“ | Du hast U. zu Fug gemacht, | Das hat dich hier um deine Macht gebracht. Rückert Morg. 1, 172 etc., nam.: unpassendes, unziemendes, ungebührliches Treiben: Der, nachdem er dem U. lange zugesehen, endlich einmal böse wird. Danzel 401; Seiltänzer machten einen U. über den andern. G. 16, 102; Vier abgefeimte Jungen, | des U–s Vorlauf. Lichtwer 137; Daß sie ihre Freude daran hat, U. zu treiben. FrSchlegel Flor. 64; Welchem der U. | widerlich war und verhasst die sämmtliche Rotte der Freier. V. Od. 21, 146; Sich eines U–s zu erfrechen. W. 11, 205; Dergleichen U. zu erdulden. 231; Selbst in der Synagoge wurden U–e getrieben. Zschokke 8, 290.
Anm. Umfug. F. 104; gleichbed.: Unfur. LastH. 4b u. o.; Daß Gott ihr Unfuhr nit allweg vertrag. V. 424; Umfuhr etc., s. 1, 556 (von Führ = Aufführung etc., vgl. Gefug, Anm. und Gugelfuhr), dazu: Un(ge)führ, -ig, ungesittet; ebenso: Abführig. — Veralt.: Das Wetter schlug | ihr Maulbeerbäum mit Ungefug. Ps. 78, 20 = Mißgeschick, s. Gefüge.
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