Faksimile 0515 | Seite 507
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Fuge
Fūge, f.; –n:
die Zusammenfügung und der Ort, wo die Theile zusammengefügt sind:
1) die Stelle, wo die Theile in einander gefügt sind, die Verbindung und die an dieser Stelle sich zeigende Lücke: Die F–n verschmieren; Daß die Bibliothek darüber aus den F–n [aus einander] gehen müsse. Danzel 387 = sich auflösen; Am Rande der F. Forster R. 1, 347; Jede F. klafft. Freiligrath 1, 333; 151; Löset still die F–n | an dem herrlichen Palast. G. 10, 232; 20, 247; Wie glücklich sehen sie beim Wein | die F–n der Soriten ein. Hagedorn 3, 190; Die F–n sind noch sichtbar. WHumboldt 3, 297; Die F–n der Theile hätten nachgelassen. Leisewitz Jul. 6; Die F–n der Bürgerwelt aus- einandertreiben und die gemeine ewige Ordnung zu Grunde stürzen. Sch. 198a; Die Zeit ist aus den F–n; Schmach und Gram, | daß ich zur Welt, sie einzurichten kam! Schlegel Haml. 1, 5; 1, 2; Tieck Cymb. 4, 1 etc.
2) die Stelle, wo sich Etwas passend anfügen lässt, die passende Verbindung: Ohne Zweifel sind’s auch schon mehrere Stücke, die der Sammler aneinanderfügte, weil Gelegenheit und eine gute F. da war. H. R. 7, 40.
3) Mus.: Ein mehrstimmiges 64* Tonstück, worin ein bestimmter Gedanke (Thema, Subjekt) herrschend und erschöpfend durchgeführt wird, dürfte eine F. oder ein gefügtes Tonstück genannt werden. G. Zelt. 2, 122; Die Geschichte der Wissenschaften ist eine große F., in der die Stimmen der Völker nach und nach zum Vorschein kommen. G. 3, 167; Nun war es aber eine wunderbare kontrapunktische F., wenn Kniep und der Konsul die Verlegenheit des Abenteuers, der Vorzeiger dagegen die Kostbarkeiten der noch wohlerhaltenen Pracht verschränkt vortrugen, Beide von ihrem Gegenstand durchdrungen. 23, 391; 39, 58; Eine Fug’, ein Tongewebe. Scheffel Tr. 109 etc.; Einfache F., die nur ein Thema hat; Doppel-F., die zwei; Tripel-F., die drei; Vierfache F., die vier Thema’s verarbeitet; Gegen-F. G. 29, 356 oder Kontre-F., deren Gang einer vorangehnden entgegengesetzt ist.
Anm. Versch. das schwzr.: F. = Possen. Gotthelf G. 374; Stalder. Wohl aber gehört hierher das nam. in der Kanzleispr. übliche: An-, Bei-F.; etwas An-, Beigefügtes, An-, Beilage: In der kopeilichen Anfuge. Rabner 3, 20; auch mit Uml.: In der Beifüge, s. z. B. Danzel 26; bei Spate 2, 110; 111 etc. auch: Beifuge, Beifüge, das beifügige Wort das Bestimmungswort in Zusammensetzungen oder der erste Theil derselben, im Ggstz. des Grundw.