Fräulein
Frǟūlein, n. (f.), –s; uv. (–s); -:
1) veralt. Weibchen (s. d.), von Menschen und Thieren: 1. 1, 27; 5, 2; 6, 19; 7, 2 etc. — Zuw. = Frauchen, s. Frau, Anm.; mundartl. (Kinderspr.) = Großmutter. —
2) Titel unverheiratheter Frauenzimmer vornehmern Stands: Ein Baron, ein F. Tochter. 5, 262; Wohl mir, daß ich kein F. [nicht adlig] bin. Lieb. 42; Gnädiges [s. d.] F. M. 3, 290; 3, 92; Dem fürstlichen F. 320; Im kurzen Übergange | vom F. bis zur Frau. 8, 17; Des Königs von Spanien Tochter .. Sie war ein zartes F. G. 469 etc. — S. auch Frau 5b. —
3) Zoolog.: F. oder Jungfer, eine Art Bärenraupe und der Schmetterling dazu Bombyx dominula.
Anm. Über das Schwanken des Titels zu versch. Zeiten von der Prinzessin herab bis auf das „fahrende F.“ [Hure], s. 1, 598; mhd. Wörtb. 592; 324b; 1, 290 etc. — Jetzt gilt es nam. von Adligen und den höhern Bürgerständen. — Oft als fem.: Manieren einer sich empfindsam zierenden deutschen F. 14, 202; 82; Ihre F. Tochter. 15, 46; Säug. 12; 15 etc.; Skl. 1, 119; 655b; N. 3, 99; NKr. 4, 314 etc., s. z. B.: Als sie das gnädige F. | schlummernd noch fand .. verließ sie | ihrer F. Gemach. 1, 281; vgl. auch das Beziehn eines weibl. Fw. auf das sächl. Hw., z. B.: Wegen ihrer Gesundheit ist das F. hier. Ottfr. 11. — Oft die Mz. nach niederd. Weise: Arme F–s. Dor. 1, Kap. 8; F–s alle Höflichkeit erweist. 11, 130; Er weiß, daß der Weg zu den F–s durch die Kammermädchens geht. 1, 544; W. 1, 227; 3, 116; V. 3, 16 etc., s. 11 (s. Frau, Anm.). — Nebenformen: Kleid eine Säule, | sie sieht wie ’ne Fräule. 3, 15; Junker auch und Fräulen. 2, 281; EfA. 2, 723; 470; Lammf. 1, 77; 2, 193; Gouvernante: Dort steht der Doktor und mein Fräule. 7, 120; Damit die Frölein sehen. H. 1, 1,72; Die Junker und Frölen. 2, 2, 197; Das Frölen Komteß. DW. 5, 31; Die vornehmen Frälen. Weihn. 28 etc., s. auch: Fräuelein. 844a. — Von dieser Verkl. wird eine neue gebildet: Gnädiges Fräuleinchen. 2, 143 etc.; (Berl. 1853) 1, 39 etc.; Ein Fräulchen von 8 bis 10 Jahren. 31, 98; Frölchen etc. — Fortbildungen: Wie fräuleinmäßig. SchM. 120; Im hellen fräuleinhaften Stadtgewand. 121; gH. 4, 340 etc.
Zsstzg. vgl. die von Frau, z. B.: Frei-F.; Die Hoffräuleins und Zofen. Klinger F. 179; Börne 1, 84; Jung-F.; Kost-F. Musäus Ph. 2, 159 (die in einem Hause in Kost, in Pension ist); Land-F. IP. 1, 180 (Fräulein vom Lande, vgl. Landjunker); Sie ist ja älter als ich, war mir eine Spiel-F. Paalzow Th. 1, 18 (Gespielin) etc.
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