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förmlich Förmlichkeit
Förmlich, a. (~keit, f.; –en): 1) die gehörige
Form habend, wohlgeformt, proportioniert, gewöhnl.
in Zſſtzg. 2) (vgl. form-al, -ell): auf die hergebrach-
ten Formen haltend und achtend; in aller Form vor
ſich gehend: „Die Sache iſt .. aus dem Stegreife gut genug
eingeleitet, daß wir nun etwas f–er zu Werke gehen können,
daß es vielleicht ſehr ſchicklich iſt, wenn ich mich morgen dort
melde und um dich anhalte.“ „Um Gotteswillen! .. Das
hieße, die ganze Sache verderben. Jenes Betragen will durch
keine F–keit geſtört und verſtimmt ſein. G. 18, 226; Mit
allen F–keiten [Formalitäten] ſetzte er ſein Teſtament auf.
15, 148; 20, 111; Die tauſend Nichtigkeiten | f–er Ge-
ſelligkeit. Rückert 1, 378; An die Stelle | huldreich vertrau-
licher Herablaſſung | war feierliche F–keit getreten. Sch. 338a;
Die Grazien fliehen alles Gezwungene, Steif-f–e. W. 21,
229 ꝛc. 3) zunächſt juriſtiſch (ſ. 2): In aller
Form, vollſtändig, ausdrücklich, beſtimmt, ſo daß kein
Zweifel, keine andre Deutung obwalten kann ꝛc.: Er
hat es f. drauf abgeſehen, mich zu ärgern; Sie hatte f. geal-
tert. Lewald Ad. 122; In einem Ton, der .. für eine f–e Ab-
weichung aufgenommen werden mußte. W. 19, 190 ꝛc.
Zſſtzg. (vgl. förmig), z. B.: Glēīch-: gewöhnl.
gleichförmig: Lauter Menſchen mit allgemeinen g–en Phy-
ſiognomien. Heine Reiſ. 4, 15. Míß-: gewöhnl. miß-
förmig: Solche M–keit. Heine Verm. 1, 293. Über-:
1) übertrieben förmlich [2]. 2) (ungewöhnl.) über-
mäßig viel Formen, Geſtalten habend: Dieſe unförm-
lichen und ü–en Ungeheuer [der indiſchen Fabeln]. G. 20,
109. Un-: 1) [1] eine Unform habend, ungeſtalt:
U–e Hüte. G. 16, 50; Ein u–er Stadtſchreiber ritt voraus.
ebd.; 23, 145; Die u–e Zeichnung. L. 3, 130; U–keiten,
unförmliche Gegenſtände (ohne Umlaut Garzoni 5b).
Campe hat in dieſer Bedeut.: Unförmig. 2) [2] U.
[ohne Beobachtung der Formen] zu Werke gehn; U–keiten
[Formwidrigkeiten] in einem Proceß ꝛc.