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förmlich Förmlichkeit
Förmlich, a. (~keit, f.; –en):
1) die gehörige Form habend, wohlgeformt, proportioniert, gewöhnl. in Zsstzg.
2) (vgl. form-al, -ell): auf die hergebrachten Formen haltend und achtend; in aller Form vor sich gehend: „Die Sache ist .. aus dem Stegreife gut genug eingeleitet, daß wir nun etwas f–er zu Werke gehen können, daß es vielleicht sehr schicklich ist, wenn ich mich morgen dort melde und um dich anhalte.“ „Um Gotteswillen! .. Das hieße, die ganze Sache verderben. Jenes Betragen will durch keine F–keit gestört und verstimmt sein. G. 18, 226; Mit allen F–keiten [Formalitäten] setzte er sein Testament auf. 15, 148; 20, 111; Die tausend Nichtigkeiten | f–er Geselligkeit. Rückert 1, 378; An die Stelle | huldreich vertraulicher Herablassung | war feierliche F–keit getreten. Sch. 338a; Die Grazien fliehen alles Gezwungene, Steif-f–e. W. 21, 229 etc.
3) zunächst juristisch (s. 2): In aller Form, vollständig, ausdrücklich, bestimmt, so daß kein Zweifel, keine andre Deutung obwalten kann etc.: Er hat es f. drauf abgesehen, mich zu ärgern; Sie hatte f. gealtert. Lewald Ad. 122; In einem Ton, der .. für eine f–e Abweichung aufgenommen werden mußte. W. 19, 190 etc.
Zsstzg. (vgl. förmig), z. B.: Glēīch-: gewöhnl. gleichförmig: Lauter Menschen mit allgemeinen g–en Physiognomien. Heine Reis. 4, 15.
Míß-: gewöhnl. mißförmig: Solche M–keit. Heine Verm. 1, 293.
Über-:
1) übertrieben förmlich [2].
2) (ungewöhnl.) übermäßig viel Formen, Gestalten habend: Diese unförmlichen und ü–en Ungeheuer [der indischen Fabeln]. G. 20, 109. Un-:
1) [1] eine Unform habend, ungestalt: U–e Hüte. G. 16, 50; Ein u–er Stadtschreiber ritt voraus. ebd.; 23, 145; Die u–e Zeichnung. L. 3, 130; U–keiten, unförmliche Gegenstände (ohne Umlaut Garzoni 5b). Campe hat in dieser Bedeut.: Unförmig. 2) [2] U. [ohne Beobachtung der Formen] zu Werke gehn; U–keiten [Formwidrigkeiten] in einem Proceß etc.