Faksimile 0484 | Seite 476
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Folge .folgen
II. Fólge, f.; –n:
(mundartl.)
1) eine Art Holzgefäß, Gelte.
2) s. Breite 1h.
3) Gabel am Feuerhaken, womit er aufgehoben wird (der er also gleichsam folgt).
4) (s. 3) Müller.: ein unter den gehobnen Stein zu steckender Keil an einem Stiel.
.Fólgen, intr. (sein u. haben, s. Anm.):
an Vor- angehndes sich anreihen, anschließen, sich danach richten, daraus hervorgehn etc.: 1) Einem Vorangehnden f., hinter ihm drein gehn und ihn so geleiten, begleiten etc.: Der Leiche, dem Hofe, Einem von Weitem, auf dem Fuße f., ihm mit dem Auge f.; Mein Dromedar und der Hengst . . f. mir um einen Tagemarsch. Immermann M. 3, 199 etc. 2) dabei kann der (das) Vorangehnde auch ein Führer sein, den Weg weisen etc.: Die Truppen f. dem Führer, dem Feldherrn in die Schlacht; Der Trommel oder dem Kalbfell, der Fahne f.; Einem Wege, Abwege f. [nachgehn, auf dem Wege wandeln]; Dem Wege des Lasters, dem Laster, den Lüsten, der Tugend f.; Einem Lehrer, seinen Lehren, einem Parteiführer, einer Partei, einer Meinung, Ansicht, philosophischen Schule f., als Anhänger sich anschließen etc. So auch: Einem, seinem Rath, Befehl, seinen Vorschriften, einer Regel f., der Stimme des Gewissens, dem Ruf der Ehre, der Pflicht, der Natur f., Folge leisten, gehorchen, dem Angegebnen gemäß handeln, sich darnach richten, so auch zuw. von unpersönl. Ggstdn.: Diese Zeitwörter f. in ihrer Abwandlung dem Paradigma, der Regel etc.; zuw. ohne Dat.: Das Kind wollte nicht f. [gehorchen]. 3) mit Bezug auf eine bestimmte Reihenfolge der Zeit oder dem Range nach: Auf, zuw.: hinter Etwas (Einem), nach Einem f.: Auf Regen folgt [nach R. kommt] Sonnenschein; Lust und Weh f. auf einander; Ein Unglück folgt auf das andre; Der Baron folgt in seiner Würde unmittelbar auf den [nach dem. Ade- lung] Grafen etc. Hinter ihnen folgten die Landweibel. Kohl A. 1, 308; Der Ruhetag folgt auf den Schmaus. Lichtwer 151; Hinter den großen Höhen | folgt auch der tiefe, der donnernde Fall. Sch. 491b; Auf das Unrecht, da folgt das Übel, | wie die Thrän’ auf den herben Zwiebel; hinter dem U. kommt gleich das W. 325a; Dies bringt Ersättigung und dann folgt Überdruß. W. 12, 32 etc.
a) in einzelnen Fällen (vgl. a und b) auch der Dat. (der Person) statt der Präpos., doch tritt dadurch ein innigerer unmittelbarer Zusammenhang mit dem Vorangehnden hervor (vgl. nach-f.): Der Sohn folgte dem Vater in der Regierung; Auf Romulus folgte nach einjährigem Zwischenreich Numa.
b) der unmittelbare, ununterbrochne Zusammenhang des Nachkommenden mit dem Vorangehnden tritt aber auch sonst hervor. So bez. z. B.: der f–de Abend, König, Vers etc., ohne Zusatz den unmittelbar folgenden, den nächsten; Er sprach, wie folgt; die f–den Worte; f–de Worte; f–dermaßen etc. = so; wie nachstehend; F–de Dichter, gw.: die nachstehend benannten, selten wie V. Ant. 1, 241 = spätre Dichter, wie umgekehrt selten ohne Artikel: Auf f–den [den f–den, den nächsten] Tag. Zinkgräf 1, 317, vgl.: Die vier f–den Abende. Sch. 717b u. o. 4) Etwas folgt (gw. er-f.), wird geliefert, zunächst im Anschluß an Etwas Vorangehndes: Die Fortsetzung, die Auflösung folgt im nächsten Heft; Das Geld folgt inliegend, folgt anbei zurück etc. So nam. früher: Einem Etwas f. [ab-f., verabfolgen = reichen] lassen. Zinkgräf 1, 115; 281; 2, 93 etc.; und zuw. tr.: Die Erbgelde sollen Denjenigen, so sie zuständig, ungehindert gefolget [verabfolgt] werden. Preuß. Landordn. (1577) 25, s. Frisch. 5) Aus Etwas f., in Anschluß daraus hervorgehen, sich daraus entwickeln oder entwickeln lassen, als Wirkung aus einer Ursache oder als Vernunftschluß aus einem Satz sich ergeben: Dieser mathematische Satz folgt aus dem vorigen; Wenn er Unrecht hatte, Dies zu fordern, so folgt noch nicht, daß du Recht hattest, es ihm zu verweigern; Aus diesem Jrrthum folgten viele andre etc. Vgl.: Auf solche Verbrechen f. harte Strafen etc. 6) mit Obj. s. 4 und: Herr S. geht nun seinen Gang, den wir ihm nicht f. [nachgehn] mögen. G. 32, 23.
Anm. Ahd. folgên etc., Abst. unsicher. Die Verbindung mit „haben“ nam. in der Bed. 2 = Folge leisten, gehorchen, sich Einem anschließen, nach Etwas richten. 2. Petr. l, 16; 5. Mos. l, 36; Jos. 14, 9; 14; Berlichingen 221; Fischart B. 6b; 55a; Sie haben den Antrieben ihrer Selbstsucht gefolgt. Fichte 7, 275; Wenn ich meinem Herzen gefolgt hätte. G. Stein 1, 12; Hätte ihm Pope gefolgt ... Pope, der dem Shaftesbury gleichwohl soll gefolgt sein. L. 5, 31; Diesem Exempel haben Andere .. gefolgt. 3, 253; 301; Merck’s Br. 2, 26; Stiling 4, 88; Waldau N. 2, 344; 3, 152; 284; Werner Kr. 1, 199; W. 12, 81; 21, 263 etc., doch auch sonst: Um das 869. Jahr hat ihm gefolget [im Amt] Johannes etc. Fischart B. 4a, ebenso: Nachgefolgt haben. 4. Mos. 32, 12; 14, 14 u. o. Obgleich f. kein Transitiv ist (vgl. jedoch veralt.: Weil ich .. in aller Üppigkeit .. die Tage meines Lebens gefolget habc. Wackernagel 3, 1, 814 (Simplicissimus) = hinter einander verlebt), so findet sich doch sehr häufig das Partic. gefolgt (vgl. franz. suivi) als Passiv: Man muß voraufgehen, wenn man gefolgt sein will. Möser Ph. 4, 104, undnam.: Von österreichischen Kriegern begleitet, gefolgt von zeitigen Autoritäten. G. 26, 211; 2, 132; Gutzkow R. 3, 323; Hackländer SoldKr. 35; Hagedorn 3, 86; Immermann M. 3, 335; Prutz Mus. 2, 356; Rückert BrE. 130; Nal. 17; Mak. 1, 113; Vom Jammer gefolget | schreitet das Unglück. Sch. 510a; Gefolgt von eindr Heeresmacht. 380a; Waldau N. 3, 283; Gewohnt, sich von mehr als hundert | Verehrern .. gefolgt, geschmeichelt und bewundert | zu sehn. W. 12, 36 etc. Vgl. schmeicheln, widersprechen etc. Selten: Von Scherzen befolget. Götz 1, 11.
Zsstzg. z. B.: Áb- [a]: Daß den Armen Korn abgefolget werden möge. Bluntschli; Mascou 1, 377; Einem Etwas a. lassen. G. Kestner 175; L. (Danzel 516) etc. und noch gewöhnlicher: Ver-a.: Die Post verabfolgte sie nur gegen einen polizeilichen Erlaubnisschein. Gutzkow 3, 320; Hebel 3, 161 etc.
Án-: Gewöhnl. im Part. = beifolgend etc. (4): Das a–de Blatt. Zelter 4, 101; 1, 111; 316 etc.
Āūs-:
1) Einem a., ihm das Geleit geben. Auerbach D. 1, 84, auch tr.: Als ob er gleichfalls mit ausgefolgt würde. Kurz Weihn. 64; Mörike N. 71 etc.
2) Einem Etwas a., ausantworten, verabfolgen. Lohenstein A. 1, 845; Ausfolgung. Wackernagel 3, 1, 869 Z. 12 etc. Be-: tr.: gw. mit sachl. Obj.: Gesetze, Lehren, Regeln, Vorschriften b., ihnen folgen; doch auch: Befehlen ist ein unsicheres Mittel befolgt zu werden. L. 2, 104; Despoten sind nicht immer gut befolgt, wenn sie Abscheulichkeiten gebieten. Sch. 1014a etc. [s. Anm.]. Bēī-: gw. b–d, anbei (er-)folgend [4]; Niemand .., dem nicht ’was von Thorheit folgte bei [beiwohnte]. Logau 2, 2, 37. Er-: intr. (sein): auf etwas Vorangegangnes als sich Anschließendes oder als sich ergebende Wirkung eintreten etc.: Auf die Frage ist noch keine Antwort erfolgt; Es erfolgte ein unwilliges Murren; Anbei erfolgt |4] das Geld zurück etc. Veralt. tr.: durch Nachfolgen erreichen: Mich begnügt, wann ich den Verstand erfolget [den Sinn getroffen]. Fischart (Wackernagel 3, 1, 481 Z. 23). Hêr-, Hin- etc.: Einem nach einem Orte her, hin, ins Thal binab-f. etc. Sie .. folgete mir her. WHumboldt 3, 65. Auch: Einem Etwas heraus-f. [s. aus-, verab-f.] lassen. Zinkgräf 1, 154 etc. Mít-: mit andern Ggstd. etc. folgen: Wir sind seinem Leichenzuge mitgefolgt [mit den Übrigen]; Die m–de Ode. Platen 7, 76; 222; Zehn der Tage hindurch und zehn m–de Nächte. V. Ov. 2, 203. Nāch- [1; 2; 3 und Anm.]: etwas Vorangehndem räumlich oder zeitlich folgen; einem Vorgänger in seiner Würde folgen; einem Führer oder Muster folgen; Etwas zu erreichen, einzuholen suchen, verfolgen, nachjagen etc.: 1. Mos. 37, 17; 4, 32, 12; Hebr. 13, 7; Folgest du der Gerechtigkeit nach, so wirst du sie kriegen. Sir. 27, 9; Ein kleines Mädchen war uns nachgefolgt. G. 7, 233; Dem Stolz folgt bittre Schmach, | die Unruh auf den Geiz, dem Zorn die Reue nach. Lichtwer 171; Wir können mit gleichmäßiger Geschwindigkeit Beides weichen und n. [fliehen und verfolgen]. Zinkgräf 1, 298; Er gab n–de [3h] Erklärung ab. Ver-, tr.: Einen, Etwas v., zu erreichen suchen:
a) einen Flüchtigen v., um ihn einzuholen, in feindlicher Absicht: Der Hund, der Jäger verfolgt das Wild; Den fliehenden Feind v.; Einen mit Schmähungen, mit Steinen, mit Steckbriefen v. etc.; Unverfolgt entwallen. Rückert Morg. 1, 240; In Verfolgungen und in Entfliehung. V. Il. 5, 223 etc.
b) Einen v., sich ihm mit thätigem Hasse feindlich beweisen; ihn, wie ein gehetztes Wild, ängstigend nicht zur Ruhe kommen lassen (auch von peinigenden Dingen) etc.: Unglück verfolgt die Sünder. Spr. 13, 21; 5. Mos. 28, 45; Mitten in die ernstesten Studien hinein verfolgte ihn diese trübe Ahnung. Auerbach Ab. 187; Die scheußliche Erscheinung gab mich nicht frei, sondern verfolgte mich. Chamisso 4, 286; Einem unglücklichen Manne, den man aus der Christenheit hinaus verfolgt hat. L.; Die christliche Religion wurde im römischen Reich anfangs verfolgt, dann geduldet und endlich die herrschende. Die (hristen-, die Juden-Verfolgungen etc.
c) andrerseits ohne den Begriff des Feindlichen = Einem unablässig nachfolgen: Seit jenem Tag verfolgt mich sein Vertrauen | in gleichem Maß, als ihn das meine flieht. Sch. 335a; Andere banden die Binder mit strohernen Seilen in Garben; denn drei Garbenbinder verfolgeten. Stolberg Jl. 18, 555. Nam.: Etwas durch unausgesetztes Streben zu erreichen suchen: Einen Zweck, eine Absicht v.; ferner: auf einem angefangnen Wege fortgehen, etwas Begonnenes fortführen etc., vgl.: Verfolgte berghinan des Wildes Spur. Chamiso 4, 93; Zur Verfolgung der kirchlichen Laufbahn ermuntert. Gutzkow Zaubr. 3, 267; So wird er .. auf mancherlei Spuren gerathen, aber keine v. L. 11, 457; Der fich nicht abschrecken ließ, wenn ihm die Wahrheit auf seinen Verfolgungen öfters entwischte. 10, 2; Ich bleibe also stehen, verfolge den Faden seiner Gedanken zurück. 7, 170; Auf unzuverfolgenden llmwegen. 408; Das Kind verfolgte seine Melodie. G. 19, 405; Der Chor .. verfolgt die Feierlichkeit. 33, 39; Seinen Weg v.; Sein Recht weiter v. (vgl. Verfolg); Und so verfolgt’ er die Rede. G. 5, 179 etc., zuw. ohne Obj. = in der Rede fortfahren. Heinse Hild. 1, 339. Zurück- [4]: Das mir geliehene Buch folgt anbei zurück etc.