Faksimile 0483 | Seite 475
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Folge
I. Fólge, f.; –n; -, –n- (s. Anm.):
1) das Auf- einanderfolgen, die Reihe; die aufeinanderfolgenden Dinge selbst und ihr Zusammenhang: Wie den Marmor selbst der Tropfen F. höhlt. G. 10, 229 [die aufeinanderfolgenden, stetig wiederkehrenden Tropfen]; Daß ich nicht nöthig hätte, die F. seiner hinterlaßnen Briefe durch Erzählung zu unterbrechen. 14, 114; Ein Geschäft, das aber keine F. auf den Morgen hätte [mit dem Nachfolgenden nicht in Zusammenhang stände]. 163; Da das Zusammenhängende . . euer Element ist, so muß man euch freilich nicht in einer F. reden hören oder sich entschließen, euch Recht zu geben. 15, 9; Die Tagebücher in ordentlicher F. mittheilen. ebd.; Sein Lied, das wir, der nächsten F. [des Folgenden] wegen, hier wieder einzurücken für nöthig finden. 19, 11; Ich war glücklich, sie in einer F. reden zu hören; denn sonst gab sie nur wenige Worte in das Gespräch. 20, 203; Es ist in diesen Anstalten weder F. [Stetigkeit] noch Strenge. 23, 78; Die F. [Reihe der angebauten Früchte, Frucht-F.] ist Bohnen, Weizen, Tumenia. 351; 39, 74; 295; Kannst du mir nicht einmal von der Gegend eine F. [vorher „Suite“, eine zusammenhängende Reihe hier: von Gebirgsarten] überschicken? Merck 2, 242; Eine mit Bildern nur sparsam durchflochtene F. von Empfindungen. L. 6, 476; Hübsch beisammen in einer F. 12, 217; Daß es uns nicht möglich gewesen, die ganze Schrift in der [gw.: einer] F. durchzulesen. Mendelssohn 4, 7, 312 [hinter ein- ander] etc. 2) das Folgen, Hervorgehn aus Etwas: auch das aus Etwas Hervorgehnde, sich daraus Entwickelnde, die Wirkung (vgl. Erfolg) und dann auch: der Schluß, daß Etwas aus etwas Anderm hervorgeht, folgt, darin seine Begründung hat = Schluß- F., Ab-F., Folgerung: So gewinnt sich das Lebendige durch Folg’ aus F. [indem immer Neues aus dem Frühern sich entwickelt] neue Kraft. G. 6, 8; Erinnerungen glücklicher und unglücklicher F–n, die wir an eigenen oder fremden Handlungen erlebt haben. 15, 10; Dieses sind natürliche F–n natürlicher Ursachen. Immermann M. 1, 123; Das ist die F. nicht, deßwegen einzupacken [daraus folgt noch nicht, daß wir einpacken müssen]. Lichtwer 140; Macht ganz andere Schlüsse und F–n. Möser Ph. 2, 199; Die Sache ist für mich von F–n [prägnant = hat wichtige F–n, ist von Bedeutung]; Diesmal wird dein Leichtsinn hoffentlich keine F–n [Nichts zu sagen, Nichts zu bedeuten] haben, es wird nichts Unangenehmes daraus hervorgehn etc. Dazu auch: In, zu F. eines Umstandes etc. (s. Gefolg 2). Burmeister gB. 1, 168 etc. und dafür: zu F., zufolge auch mit vorhergehndem Dativ: Den Accent immer dahin zu setzen, wo er dem Sinne der Worte und dem Ton oder Affekt des Redenden zufolge stehen müßte. W. 15, VII L. 5, 380 etc. 3) das Folgen, Gehorchen, Gehorsam: So schwören wir dir, Hauptmann, strenge F. Körner 137b; Wo Rath nicht F. hat [ihm nicht F. geleistet wird]. Logau (L. 5, 145); gw.: Einer Person, einem Befehl etc. F. leisten, früher auch: F. thun. Schaidenreißer 42a; 44a; Den Worten Minervä .. geschach die Folg. 12a; F. bei Einem finden. 1a etc. 4) die Verbindlichkeit der Untergebnen, Jemandes Aufgebot zu folgen, wie Dessen Recht, zum Aufgebot, nam. in Zsstzg. z. B.: die Amts- (in Bezug auf das Aufgebot des Amtmanns), Feuer- (bei Feuersbrünsten), Geleits- (Reisende zu geleiten), Gerichts- (dem Gericht auf Erfordern hilfreiche Hand zu leisten), Heeres- (Heerbann), Hof- (der zu Hofdiensten Verpflichteten), Jagd- (s. 6), Land-, Landes- (zur Verfolgung flüchtiger Verbrecher, s. Frohne 2), Lehens- (des Lehnsmanns gegen den Lehnsherrn), Zent-F. (s. Gerichts-F.) etc. 5) eine Gesammtheit von folgenden Personen, Geleit, s. Gefolg, nam. beim Leichenbegängnis, das selbst auch wohl F. heißt: Eine zahlreiche F., Leichen-F.; Er ist mit’zur F. eingeladen etc. 6) weidm.: F., Jagd-F., das Recht ein angeschoßnes Wild auf eines Andern Revier zu verfolgen. 7) die folgende Zeit, Zukunft: Die F. wird es lebren; In der F. G. 15, 50 etc. 8) s. II.
Anm. Als Bstw.: Folge(n)-, z. B.: Folgereich. G. 33, 9; Humboldt K. 2, 367; Folgenreich. 337; 396 etc., vgl.: Erfolgreich etc.
Zsstzg. s. nam. 4, auch sonst vielfach, z. B.: Ein 60* Verhaltnis zweener oder mehrerer Sáke gegen einander, aber nicht der Ab-F. [2|, sondern der logischen Entgegensetzung. Kant KrdVern. 99; Im Verlauf der Jahre haben sich die Gestaltungen der Geräthe immer neu abgelöset und wenn man auf diese Ab-F. [die in der Ablösung sich zeigende Reihenfolge] sein Augenmerk richtet. Stifter Nachs. 1, 143. Amts-F. [4, aber auch 1: das Nachfolgen im Amt, vgl. Erb-, Thron-F.]. [Ihn] von der Auf-F. in das Erbe[Erb-F.] auszuschließen. Gesetzsamml. f. Hannover (1840) 1, 83. In schneller Aufeinander-F. [1] abwechseln. Gutzkow 11, 237; Platen 6, XXII etc. Der feierliche Zug der Aus-F. [5, s. ausfolgen]. Kurz Weihn. 64. Erb-F. [1]: das Eintreten in einen Besitz durch Erbschaft und die Reihenfolge, nach welcher die Erbberechtigten in einen solchen Besitz gelangen. Frucht-F. [1]. Meckl. Landw. (55) 745b etc. Daß eine Lektüre bei verschiedenen Personen verschiedene Gedanken-F–n [1] aufregt. G. 22, 276. Indem wir zur Geschichts-F. [1] übergehen. 20, 161. Haupt-F. s. Neben-F. Jagd-F. [4; 6]. Lehns-F. [4; 1; vgl. Amts-F.]. Leichen-F. [5]. Ein guter Kopf konnte sich die eine oder die andre [Meinung] zur Nach-F. wählen. G. 39, 108; 6, 373; Die Nach-F. Christi, das Streben, ihm als Muster zu folgen; Die Nach-F. in einem Amt, im Besitz von Gütern etc. s. Amts-, Erb-F. Diese Nutzen, die als Neben-F–n [nebensächliche im Ggstz. der Haupt-F–n] anzusehen sind, kommen gleichwohl mit in Anschlag. Kant SW. 1, 247; 224. Reihen-F. [1]: das Aufeinanderfolgen in bestimmter, festgesetzter Reihe, diese Reihe selbst; Eine Reihe -F. von Ereignissen. Gutzkow Bl. 1, 275. Man zieht die alte Schluß-F. [2] daraus. G. 3, 322. Thron-F. (s. Erb- F.). Muß nicht in einer Zeit-F. [Reihe von Jahren] jedes Verhältnis sich verändern. G. 9, 215; auch Sprachl. = consecutio temporum, die Regeln von den Zeitformen (Temporibus) in abhängigen Sätzen.