Folge
I. Fólge, f.; –n; -, –n- (s. Anm.):
1) das Auf- einanderfolgen, die Reihe; die aufeinanderfolgenden Dinge selbst und ihr Zusammenhang: Wie den Marmor selbst der Tropfen F. höhlt. 10, 229 [die aufeinanderfolgenden, stetig wiederkehrenden Tropfen]; Daß ich nicht nöthig hätte, die F. seiner hinterlaßnen Briefe durch Erzählung zu unterbrechen. 14, 114; Ein Geschäft, das aber keine F. auf den Morgen hätte [mit dem Nachfolgenden nicht in Zusammenhang stände]. 163; Da das Zusammenhängende . . euer Element ist, so muß man euch freilich nicht in einer F. reden hören oder sich entschließen, euch Recht zu geben. 15, 9; Die Tagebücher in ordentlicher F. mittheilen. ebd.; Sein Lied, das wir, der nächsten F. [des Folgenden] wegen, hier wieder einzurücken für nöthig finden. 19, 11; Ich war glücklich, sie in einer F. reden zu hören; denn sonst gab sie nur wenige Worte in das Gespräch. 20, 203; Es ist in diesen Anstalten weder F. [Stetigkeit] noch Strenge. 23, 78; Die F. [Reihe der angebauten Früchte, Frucht-F.] ist Bohnen, Weizen, Tumenia. 351; 39, 74; 295; Kannst du mir nicht einmal von der Gegend eine F. [vorher „Suite“, eine zusammenhängende Reihe — hier: von Gebirgsarten] überschicken? Merck 2, 242; Eine mit Bildern nur sparsam durchflochtene F. von Empfindungen. 6, 476; Hübsch beisammen in einer F. 12, 217; Daß es uns nicht möglich gewesen, die ganze Schrift in der [gw.: einer] F. durchzulesen. 4, 7, 312 [hinter ein- ander] etc. — 2) das Folgen, Hervorgehn aus Etwas: auch das aus Etwas Hervorgehnde, sich daraus Entwickelnde, die Wirkung (vgl. Erfolg) und dann auch: der Schluß, daß Etwas aus etwas Anderm hervorgeht, folgt, darin seine Begründung hat = Schluß- F., Ab-F., Folgerung: So gewinnt sich das Lebendige durch Folg’ aus F. [indem immer Neues aus dem Frühern sich entwickelt] neue Kraft. 6, 8; Erinnerungen glücklicher und unglücklicher F–n, die wir an eigenen oder fremden Handlungen erlebt haben. 15, 10; Dieses sind natürliche F–n natürlicher Ursachen. M. 1, 123; Das ist die F. nicht, deßwegen einzupacken [daraus folgt noch nicht, daß wir einpacken müssen]. 140; Macht ganz andere Schlüsse und F–n. Ph. 2, 199; Die Sache ist für mich von F–n [prägnant = hat wichtige F–n, ist von Bedeutung]; Diesmal wird dein Leichtsinn hoffentlich keine F–n [Nichts zu sagen, Nichts zu bedeuten] haben, es wird nichts Unangenehmes daraus hervorgehn etc. — Dazu auch: In, zu F. eines Umstandes etc. (s. Gefolg 2). gB. 1, 168 etc. und dafür: zu F., zufolge auch mit vorhergehndem Dativ: Den Accent immer dahin zu setzen, wo er dem Sinne der Worte und dem Ton oder Affekt des Redenden zufolge stehen müßte. 15, VII 5, 380 etc. — 3) das Folgen, Gehorchen, Gehorsam: So schwören wir dir, Hauptmann, strenge F. 137b; Wo Rath nicht F. hat [ihm nicht F. geleistet wird]. 5, 145); gw.: Einer Person, einem Befehl etc. F. leisten, früher auch: F. thun. 42a; 44a; Den Worten Minervä .. geschach die Folg. 12a; F. bei Einem finden. 1a etc. — 4) die Verbindlichkeit der Untergebnen, Jemandes Aufgebot zu folgen, wie Dessen Recht, zum Aufgebot, nam. in Zsstzg. z. B.: die Amts- (in Bezug auf das Aufgebot des Amtmanns), Feuer- (bei Feuersbrünsten), Geleits- (Reisende zu geleiten), Gerichts- (dem Gericht auf Erfordern hilfreiche Hand zu leisten), Heeres- (Heerbann), Hof- (der zu Hofdiensten Verpflichteten), Jagd- (s. 6), Land-, Landes- (zur Verfolgung flüchtiger Verbrecher, s. Frohne 2), Lehens- (des Lehnsmanns gegen den Lehnsherrn), Zent-F. (s. Gerichts-F.) etc. — 5) eine Gesammtheit von folgenden Personen, Geleit, s. Gefolg, nam. beim Leichenbegängnis, das selbst auch wohl F. heißt: Eine zahlreiche F., Leichen-F.; Er ist mit’zur F. eingeladen etc. — 6) weidm.: F., Jagd-F., das Recht ein angeschoßnes Wild auf eines Andern Revier zu verfolgen. — 7) die folgende Zeit, Zukunft: Die F. wird es lebren; In der F. 15, 50 etc. — 8) s. II.
Anm. Als Bstw.: Folge(n)-, z. B.: Folgereich. 33, 9; K. 2, 367; Folgenreich. 337; 396 etc., vgl.: Erfolgreich etc.
Zsstzg. s. nam. 4, auch sonst vielfach, z. B.: Ein 60* Verhaltnis zweener oder mehrerer Sáke gegen einander, aber nicht der Ab-F. [2|, sondern der logischen Entgegensetzung. Kant KrdVern. 99; Im Verlauf der Jahre haben sich die Gestaltungen der Geräthe immer neu abgelöset und wenn man auf diese Ab-F. [die in der Ablösung sich zeigende Reihenfolge] sein Augenmerk richtet. Stifter Nachs. 1, 143. — Amts-F. [4, aber auch 1: das Nachfolgen im Amt, vgl. Erb-, Thron-F.]. — [Ihn] von der Auf-F. in das Erbe[Erb-F.] auszuschließen. Gesetzsamml. f. Hannover (1840) 1, 83. — In schneller Aufeinander-F. [1] abwechseln. Gutzkow 11, 237; Platen 6, XXII etc. — Der feierliche Zug der Aus-F. [5, s. ausfolgen]. Kurz Weihn. 64. — Erb-F. [1]: das Eintreten in einen Besitz durch Erbschaft und die Reihenfolge, nach welcher die Erbberechtigten in einen solchen Besitz gelangen. — Frucht-F. [1]. Meckl. Landw. (55) 745b etc. — Daß eine Lektüre bei verschiedenen Personen verschiedene Gedanken-F–n [1] aufregt. G. 22, 276. — Indem wir zur Geschichts-F. [1] übergehen. 20, 161. — Haupt-F. s. Neben-F. — Jagd-F. [4; 6]. — Lehns-F. [4; 1; vgl. Amts-F.]. — Leichen-F. [5]. — Ein guter Kopf konnte sich die eine oder die andre [Meinung] zur Nach-F. wählen. G. 39, 108; 6, 373; Die Nach-F. Christi, das Streben, ihm als Muster zu folgen; Die Nach-F. in einem Amt, im Besitz von Gütern etc. s. Amts-, Erb-F. — Diese Nutzen, die als Neben-F–n [nebensächliche im Ggstz. der Haupt-F–n] anzusehen sind, kommen gleichwohl mit in Anschlag. Kant SW. 1, 247; 224. — Reihen-F. [1]: das Aufeinanderfolgen in bestimmter, festgesetzter Reihe, diese Reihe selbst; Eine Reihe -F. von Ereignissen. Gutzkow Bl. 1, 275. — Man zieht die alte Schluß-F. [2] daraus. G. 3, 322. — Thron-F. (s. Erb- F.). — Muß nicht in einer Zeit-F. [Reihe von Jahren] jedes Verhältnis sich verändern. G. 9, 215; auch Sprachl. = consecutio temporum, die Regeln von den Zeitformen (Temporibus) in abhängigen Sätzen.
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