Faksimile 0483 | Seite 475
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Folge
I. Fólge, f.; –n; -, –n- (ſ. Anm.): 1) das Auf-
einanderfolgen, die Reihe; die aufeinanderfolgenden
Dinge ſelbſt und ihr Zuſammenhang: Wie den Marmor
ſelbſt der Tropfen F. höhlt. G. 10, 229 [die aufeinander-
folgenden, ſtetig wiederkehrenden Tropfen]; Daß ich nicht
nöthig hätte, die F. ſeiner hinterlaßnen Briefe durch Erzäh-
lung zu unterbrechen. 14, 114; Ein Geſchäft, das aber keine
F. auf den Morgen hätte [mit dem Nachfolgenden nicht
in Zuſammenhang ſtände]. 163; Da das Zuſammenhän-
gende . . euer Element iſt, ſo muß man euch freilich nicht in
einer F. reden hören oder ſich entſchließen, euch Recht zu geben.
15, 9; Die Tagebücher in ordentlicher F. mittheilen. ebd.;
Sein Lied, das wir, der nächſten F. [des Folgenden] wegen,
hier wieder einzurücken für nöthig finden. 19, 11; Ich war
glücklich, ſie in einer F. reden zu hören; denn ſonſt gab ſie
nur wenige Worte in das Geſpräch. 20, 203; Es iſt in
dieſen Anſtalten weder F. [Stetigkeit] noch Strenge. 23,
78; Die F. [Reihe der angebauten Früchte, Frucht-F.]
iſt Bohnen, Weizen, Tumenia. 351; 39, 74; 295; Kannſt
du mir nicht einmal von der Gegend eine F. [vorher
„Suite“, eine zuſammenhängende Reihe hier:
von Gebirgsarten] überſchicken? Merck 2, 242; Eine mit
Bildern nur ſparſam durchflochtene F. von Empfindungen. L.
6, 476; Hübſch beiſammen in einer F. 12, 217; Daß es
uns nicht möglich geweſen, die ganze Schrift in der [gw.:
einer] F. durchzuleſen. Mendelsſohn 4, 7, 312 [hinter ein-
ander] ꝛc. 2) das Folgen, Hervorgehn aus Etwas:
auch das aus Etwas Hervorgehnde, ſich daraus Ent-
wickelnde, die Wirkung (vgl. Erfolg) und dann auch:
der Schluß, daß Etwas aus etwas Anderm hervor-
geht, folgt, darin ſeine Begründung hat = Schluß-
F., Ab-F., Folgerung: So gewinnt ſich das Lebendige
durch Folg’ aus F. [indem immer Neues aus dem Frü-
hern ſich entwickelt] neue Kraft. G. 6, 8; Erinnerungen
glücklicher und unglücklicher F–n, die wir an eigenen oder
fremden Handlungen erlebt haben. 15, 10; Dieſes ſind natür-
liche F–n natürlicher Urſachen. Immermann M. 1, 123; Das
iſt die F. nicht, deßwegen einzupacken [daraus folgt noch
nicht, daß wir einpacken müſſen]. Lichtwer 140; Macht
ganz andere Schlüſſe und F–n. Möſer Ph. 2, 199; Die
Sache iſt für mich von F–n [prägnant = hat wichtige
F–n, iſt von Bedeutung]; Diesmal wird dein Leichtſinn
hoffentlich keine F–n [Nichts zu ſagen, Nichts zu bedeu-
ten] haben, es wird nichts Unangenehmes daraus her-
vorgehn ꝛc. Dazu auch: In, zu F. eines Umſtandes ꝛc.
(ſ. Gefolg 2). Burmeiſter gB. 1, 168 ꝛc. und dafür: zu
F., zufolge auch mit vorhergehndem Dativ: Den Accent
immer dahin zu ſetzen, wo er dem Sinne der Worte und dem
Ton oder Affekt des Redenden zufolge ſtehen müßte. W. 15, VII
L. 5, 380 ꝛc. 3) das Folgen, Gehorchen, Gehorſam:
So ſchwören wir dir, Hauptmann, ſtrenge F. Körner 137b; Wo
Rath nicht F. hat [ihm nicht F. geleiſtet wird]. Logau (L.
5, 145); gw.: Einer Perſon, einem Befehl ꝛc. F. leiſten,
früher auch: F. thun. Schaidenreißer 42a; 44a; Den Wor-
ten Minervä .. geſchach die Folg. 12a; F. bei Einem fin-
den. 1a ꝛc. 4) die Verbindlichkeit der Untergebnen,
Jemandes Aufgebot zu folgen, wie Deſſen Recht, zum
Aufgebot, nam. in Zſſtzg. z. B.: die Amts- (in Be-
zug auf das Aufgebot des Amtmanns), Feuer- (bei
Feuersbrünſten), Geleits- (Reiſende zu geleiten),
Gerichts- (dem Gericht auf Erfordern hilfreiche Hand
zu leiſten), Heeres- (Heerbann), Hof- (der zu Hof-
dienſten Verpflichteten), Jagd- (ſ. 6), Land-, Lan-
des- (zur Verfolgung flüchtiger Verbrecher, ſ. Frohne
2), Lehens- (des Lehnsmanns gegen den Lehnsherrn),
Zent-F. (ſ. Gerichts-F.) ꝛc. 5) eine Geſammt-
heit von folgenden Perſonen, Geleit, ſ. Gefolg, nam.
beim Leichenbegängnis, das ſelbſt auch wohl F. heißt:
Eine zahlreiche F., Leichen-F.; Er iſt mit’zur F. eingeladen ꝛc.
6) weidm.: F., Jagd-F., das Recht ein ange-
ſchoßnes Wild auf eines Andern Revier zu verfolgen.
7) die folgende Zeit, Zukunft: Die F. wird es leb-
ren; In der F. G. 15, 50 ꝛc. 8) ſ. II.
Anm. Als Bſtw.: Folge(n)-, z. B.: Folgereich. G.
33, 9; Humboldt K. 2, 367; Folgenreich. 337; 396 ꝛc.,
vgl.: Erfolgreich ꝛc.
Zſſtzg. ſ. nam. 4, auch ſonſt vielfach, z. B.: Ein
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Verhaltnis zweener oder mehrerer Sáke gegen einander, aber
nicht der Ab-F. [2|, ſondern der logiſchen Entgegenſetzung.
Kant KrdVern. 99; Im Verlauf der Jahre haben ſich die
Geſtaltungen der Geräthe immer neu abgelöſet und wenn
man auf dieſe Ab-F. [die in der Ablöſung ſich zeigende
Reihenfolge] ſein Augenmerk richtet. Stifter Nachſ. 1, 143.
Amts-F. [4, aber auch 1: das Nachfolgen im Amt,
vgl. Erb-, Thron-F.]. [Ihn] von der Auf-F. in das
Erbe[Erb-F.] auszuſchließen. Geſetzſamml. f. Hannover (1840)
1, 83. In ſchneller Aufeinander-F. [1] abwechſeln. Gutz-
kow 11, 237; Platen 6, XXII ꝛc. Der feierliche Zug
der Aus-F. [5, ſ. ausfolgen]. Kurz Weihn. 64. Erb-F.
[1]: das Eintreten in einen Beſitz durch Erbſchaft und
die Reihenfolge, nach welcher die Erbberechtigten in
einen ſolchen Beſitz gelangen. Frucht-F. [1]. Meckl.
Landw. (55) 745b ꝛc. Daß eine Lektüre bei verſchiedenen
Perſonen verſchiedene Gedanken-F–n [1] aufregt. G. 22,
276. Indem wir zur Geſchichts-F. [1] übergehen. 20,
161. Haupt-F. ſ. Neben-F. Jagd-F. [4; 6].
Lehns-F. [4; 1; vgl. Amts-F.]. Leichen-F. [5].
Ein guter Kopf konnte ſich die eine oder die andre [Meinung]
zur Nach-F. wählen. G. 39, 108; 6, 373; Die Nach-F.
Chriſti, das Streben, ihm als Muſter zu folgen; Die
Nach-F. in einem Amt, im Beſitz von Gütern ꝛc. ſ. Amts-,
Erb-F. Dieſe Nutzen, die als Neben-F–n [nebenſäch-
liche im Ggſtz. der Haupt-F–n] anzuſehen ſind, kommen
gleichwohl mit in Anſchlag. Kant SW. 1, 247; 224.
Reihen-F. [1]: das Aufeinanderfolgen in beſtimmter,
feſtgeſetzter Reihe, dieſe Reihe ſelbſt; Eine Reihe -F. von
Ereigniſſen. Gutzkow Bl. 1, 275. Man zieht die alte
Schluß-F. [2] daraus. G. 3, 322. Thron-F. (ſ. Erb-
F.). Muß nicht in einer Zeit-F. [Reihe von Jahren]
jedes Verhältnis ſich verändern. G. 9, 215; auch Sprachl.
= consecutio temporum, die Regeln von den Zeit-
formen (Temporibus) in abhängigen Sätzen.