Folge
I. Fólge, f.; –n; -, –n- (ſ. Anm.): 1) das Auf-
einanderfolgen, die Reihe; die aufeinanderfolgenden
Dinge ſelbſt und ihr Zuſammenhang: Wie den Marmor
ſelbſt der Tropfen F. höhlt. G. 10, 229 [die aufeinander-
folgenden, ſtetig wiederkehrenden Tropfen]; Daß ich nicht
nöthig hätte, die F. ſeiner hinterlaßnen Briefe durch Erzäh-
lung zu unterbrechen. 14, 114; Ein Geſchäft, das aber keine
F. auf den Morgen hätte [mit dem Nachfolgenden nicht
in Zuſammenhang ſtände]. 163; Da das Zuſammenhän-
gende . . euer Element iſt, ſo muß man euch freilich nicht in
einer F. reden hören oder ſich entſchließen, euch Recht zu geben.
15, 9; Die Tagebücher in ordentlicher F. mittheilen. ebd.;
Sein Lied, das wir, der nächſten F. [des Folgenden] wegen,
hier wieder einzurücken für nöthig finden. 19, 11; Ich war
glücklich, ſie in einer F. reden zu hören; denn ſonſt gab ſie
nur wenige Worte in das Geſpräch. 20, 203; Es iſt in
dieſen Anſtalten weder F. [Stetigkeit] noch Strenge. 23,
78; Die F. [Reihe der angebauten Früchte, Frucht-F.]
iſt Bohnen, Weizen, Tumenia. 351; 39, 74; 295; Kannſt
du mir nicht einmal von der Gegend eine F. [vorher
„Suite“, eine zuſammenhängende Reihe — hier:
von Gebirgsarten] überſchicken? Merck 2, 242; Eine mit
Bildern nur ſparſam durchflochtene F. von Empfindungen. L.
6, 476; Hübſch beiſammen in einer F. 12, 217; Daß es
uns nicht möglich geweſen, die ganze Schrift in der [gw.:
einer] F. durchzuleſen. Mendelsſohn 4, 7, 312 [hinter ein-
ander] ꝛc. — 2) das Folgen, Hervorgehn aus Etwas:
auch das aus Etwas Hervorgehnde, ſich daraus Ent-
wickelnde, die Wirkung (vgl. Erfolg) und dann auch:
der Schluß, daß Etwas aus etwas Anderm hervor-
geht, folgt, darin ſeine Begründung hat = Schluß-
F., Ab-F., Folgerung: So gewinnt ſich das Lebendige
durch Folg’ aus F. [indem immer Neues aus dem Frü-
hern ſich entwickelt] neue Kraft. G. 6, 8; Erinnerungen
glücklicher und unglücklicher F–n, die wir an eigenen oder
fremden Handlungen erlebt haben. 15, 10; Dieſes ſind natür-
liche F–n natürlicher Urſachen. Immermann M. 1, 123; Das
iſt die F. nicht, deßwegen einzupacken [daraus folgt noch
nicht, daß wir einpacken müſſen]. Lichtwer 140; Macht
ganz andere Schlüſſe und F–n. Möſer Ph. 2, 199; Die
Sache iſt für mich von F–n [prägnant = hat wichtige
F–n, iſt von Bedeutung]; Diesmal wird dein Leichtſinn
hoffentlich keine F–n [Nichts zu ſagen, Nichts zu bedeu-
ten] haben, es wird nichts Unangenehmes daraus her-
vorgehn ꝛc. — Dazu auch: In, zu F. eines Umſtandes ꝛc.
(ſ. Gefolg 2). Burmeiſter gB. 1, 168 ꝛc. und dafür: zu
F., zufolge auch mit vorhergehndem Dativ: Den Accent
immer dahin zu ſetzen, wo er dem Sinne der Worte und dem
Ton oder Affekt des Redenden zufolge ſtehen müßte. W. 15, VII
L. 5, 380 ꝛc. — 3) das Folgen, Gehorchen, Gehorſam:
So ſchwören wir dir, Hauptmann, ſtrenge F. Körner 137b; Wo
Rath nicht F. hat [ihm nicht F. geleiſtet wird]. Logau (L.
5, 145); gw.: Einer Perſon, einem Befehl ꝛc. F. leiſten,
früher auch: F. thun. Schaidenreißer 42a; 44a; Den Wor-
ten Minervä .. geſchach die Folg. 12a; F. bei Einem fin-
den. 1a ꝛc. — 4) die Verbindlichkeit der Untergebnen,
Jemandes Aufgebot zu folgen, wie Deſſen Recht, zum
Aufgebot, nam. in Zſſtzg. z. B.: die Amts- (in Be-
zug auf das Aufgebot des Amtmanns), Feuer- (bei
Feuersbrünſten), Geleits- (Reiſende zu geleiten),
Gerichts- (dem Gericht auf Erfordern hilfreiche Hand
zu leiſten), Heeres- (Heerbann), Hof- (der zu Hof-
dienſten Verpflichteten), Jagd- (ſ. 6), Land-, Lan-
des- (zur Verfolgung flüchtiger Verbrecher, ſ. Frohne
2), Lehens- (des Lehnsmanns gegen den Lehnsherrn),
Zent-F. (ſ. Gerichts-F.) ꝛc. — 5) eine Geſammt-
heit von folgenden Perſonen, Geleit, ſ. Gefolg, nam.
beim Leichenbegängnis, das ſelbſt auch wohl F. heißt:
Eine zahlreiche F., Leichen-F.; Er iſt mit’zur F. eingeladen ꝛc.
— 6) weidm.: F., Jagd-F., das Recht ein ange-
ſchoßnes Wild auf eines Andern Revier zu verfolgen.
— 7) die folgende Zeit, Zukunft: Die F. wird es leb-
ren; In der F. G. 15, 50 ꝛc. — 8) ſ. II.
Anm. Als Bſtw.: Folge(n)-, z. B.: Folgereich. G.
33, 9; Humboldt K. 2, 367; Folgenreich. 337; 396 ꝛc.,
vgl.: Erfolgreich ꝛc.
Zſſtzg. ſ. nam. 4, auch ſonſt vielfach, z. B.: Ein
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Verhaltnis zweener oder mehrerer Sáke gegen einander, aber
nicht der Ab-F. [2|, ſondern der logiſchen Entgegenſetzung.
Kant KrdVern. 99; Im Verlauf der Jahre haben ſich die
Geſtaltungen der Geräthe immer neu abgelöſet und wenn
man auf dieſe Ab-F. [die in der Ablöſung ſich zeigende
Reihenfolge] ſein Augenmerk richtet. Stifter Nachſ. 1, 143.
— Amts-F. [4, aber auch 1: das Nachfolgen im Amt,
vgl. Erb-, Thron-F.]. — [Ihn] von der Auf-F. in das
Erbe[Erb-F.] auszuſchließen. Geſetzſamml. f. Hannover (1840)
1, 83. — In ſchneller Aufeinander-F. [1] abwechſeln. Gutz-
kow 11, 237; Platen 6, XXII ꝛc. — Der feierliche Zug
der Aus-F. [5, ſ. ausfolgen]. Kurz Weihn. 64. — Erb-F.
[1]: das Eintreten in einen Beſitz durch Erbſchaft und
die Reihenfolge, nach welcher die Erbberechtigten in
einen ſolchen Beſitz gelangen. — Frucht-F. [1]. Meckl.
Landw. (55) 745b ꝛc. — Daß eine Lektüre bei verſchiedenen
Perſonen verſchiedene Gedanken-F–n [1] aufregt. G. 22,
276. — Indem wir zur Geſchichts-F. [1] übergehen. 20,
161. — Haupt-F. ſ. Neben-F. — Jagd-F. [4; 6]. —
Lehns-F. [4; 1; vgl. Amts-F.]. — Leichen-F. [5]. —
Ein guter Kopf konnte ſich die eine oder die andre [Meinung]
zur Nach-F. wählen. G. 39, 108; 6, 373; Die Nach-F.
Chriſti, das Streben, ihm als Muſter zu folgen; Die
Nach-F. in einem Amt, im Beſitz von Gütern ꝛc. ſ. Amts-,
Erb-F. — Dieſe Nutzen, die als Neben-F–n [nebenſäch-
liche im Ggſtz. der Haupt-F–n] anzuſehen ſind, kommen
gleichwohl mit in Anſchlag. Kant SW. 1, 247; 224. —
Reihen-F. [1]: das Aufeinanderfolgen in beſtimmter,
feſtgeſetzter Reihe, dieſe Reihe ſelbſt; Eine Reihe -F. von
Ereigniſſen. Gutzkow Bl. 1, 275. — Man zieht die alte
Schluß-F. [2] daraus. G. 3, 322. — Thron-F. (ſ. Erb-
F.). — Muß nicht in einer Zeit-F. [Reihe von Jahren]
jedes Verhältnis ſich verändern. G. 9, 215; auch Sprachl.
= consecutio temporum, die Regeln von den Zeit-
formen (Temporibus) in abhängigen Sätzen.
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