Fluch
Flūch, m., –(e)s; Flüche; -: Ggſtz. von Segen,
die Anwünſchung oder Androhung eines von einem
übermenſchlichen Weſen ausgehenden Übels als Ver-
geltung. 5. Moſ. 11, 26 ꝛc.; eine Verwünſchung. Spr.
26, 2; Sir. 3, 11 ꝛc., auch ein mit Selbſtverwünſchung
für einen gewiſſen Fall verbundner Schwur. 4. Moſ. 5,
21; ein großes Übel, das mit Etwas verbunden iſt,
Einen trifft, urſpr. als Folge einer Verwünſchung ge-
dacht; bibl. auch Gottesläſtrung. 3. Moſ. 5, 1; Sie ..
zu ſtrafen mit der Kirche F. und Bann. Chamiſſo 4, 44
(„Bann-F.“ 45); F. ſei der Hoffnung! F. dem Glauben
und F. vor Allen der Geduld! G. 11, 66; Alle heilige Flüch
gethan [hoch betheuert]. Kurz Weihn. 75; F. über mich, |
daß ich mein Glück auf morſchen Staub gebaut! Sch. 18b;
Ihr werdet freilich den F. von ſeinem Haupte laden; auf euch,
Vater, auf euch wird der F. der Verdammnis fallen. 105a;
Das eben iſt der F. der böſen That, | daß ſie fortzeugend im-
mer Böſes muß gebären. 357b; Es iſt der F. der Hohen,
daß die Niedern | ſich ihres offnen Ohrs bemächtigen. 493b;
Propheceiungen .. nehmen die Form des F–s an, ohne daß
grade ein böſer Wunſch des Sprechenden davon abſtrahiert
werden müßte. Talvj 2, 275 ꝛc. — Auch = fluchbringende
Perſon: Weh dir, verruchter Mörder, du F. des Sänger-
thums! Uhland; ferner: vom Fluch getroffne Perſon:
4. Moſ. 5, 21; Jer. 24, 9 ꝛc.
Anm. Ungw.: Ein F. iſt ausgeſprochen worden über
dem Volke. Lewald Ferd. 1, 251, vgl. Brechen 2d.
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