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Fluch
Flūch, m., –(e)s; Flüche; -:
Ggstz. von Segen, die Anwünschung oder Androhung eines von einem übermenschlichen Wesen ausgehenden Übels als Vergeltung. 5. Mos. 11, 26 etc.; eine Verwünschung. Spr. 26, 2; Sir. 3, 11 etc., auch ein mit Selbstverwünschung für einen gewissen Fall verbundner Schwur. 4. Mos. 5, 21; ein großes Übel, das mit Etwas verbunden ist, Einen trifft, urspr. als Folge einer Verwünschung gedacht; bibl. auch Gotteslästrung. 3. Mos. 5, 1; Sie .. zu strafen mit der Kirche F. und Bann. Chamisso 4, 44 („Bann-F.“ 45); F. sei der Hoffnung! F. dem Glauben und F. vor Allen der Geduld! G. 11, 66; Alle heilige Flüch gethan [hoch betheuert]. Kurz Weihn. 75; F. über mich, | daß ich mein Glück auf morschen Staub gebaut! Sch. 18b; Ihr werdet freilich den F. von seinem Haupte laden; auf euch, Vater, auf euch wird der F. der Verdammnis fallen. 105a; Das eben ist der F. der bösen That, | daß sie fortzeugend immer Böses muß gebären. 357b; Es ist der F. der Hohen, daß die Niedern | sich ihres offnen Ohrs bemächtigen. 493b; Propheceiungen .. nehmen die Form des F–s an, ohne daß grade ein böser Wunsch des Sprechenden davon abstrahiert werden müßte. Talvj 2, 275 etc. Auch = fluchbringende Person: Weh dir, verruchter Mörder, du F. des Sängerthums! Uhland; ferner: vom Fluch getroffne Person: 4. Mos. 5, 21; Jer. 24, 9 etc.
Anm. Ungw.: Ein F. ist ausgesprochen worden über dem Volke. Lewald Ferd. 1, 251, vgl. Brechen 2d.