Flegelei
flegelhaft
Flegelhaftigkeit
flegeln
Flegeler
Flegelte
Flegelthum
Flegel~ēī, f.; –en: ~er, m., –s; uv.:
Ungeschliffenheit, flegelhaftes Wesen: Die F.! . . In Kaisers Gegenwart sich hinzuräkeln! 12, 78 etc. —
~haft, a. (~haftigkeit, f.): grob, ungeschliffen, in der Weise eines Flegels. —
~n: 1) tr.: a) Die Garben f., ab-f., sie vorläufig mit dem Flegel abklopfen. — Durcheinandergebaute Früchte von verschiedner Art und Länge ab-f., sie durch Dreschen sondern; Hier liegt noch ein reiches Feld .. auszudreschen und auszuflegeln. 6, 112 etc. —
b) Jemand Flegel nennen, ausschimpfen. So auch: Einen aus-, herunter-f. etc. — 2) intr.: Flegeleien begehn: Da wird was Rechts geflegelt. 3, 94 etc. — 3) refl.: sich roh, flegelhaft wo hinpflanzen: Weil sie sich auf mein Sopha flegelten. R. 5, 423; Der Kerl muß sich in seinen Lehnstuhl hin-f. 3, 192; so auch: Sich oder den Kopf auf-f., auf die aufgestemmten Ellbogen stützen etc. —
dreschender Bauer etc., nam. der Haufe Landleute, den Günther von Schwarzburg 1412 gegen den Landgrafen von Thüringen führte. —
~te, f.; –n: (schwzr.) die Mahlzeit bei Beendigung des Dreschens, Fleglete. 5, 131. —
~thum, n., –s; 0: Flegelhaftigkeit, 273), die Flegeljahre. Hdl. 2, 179 etc.
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