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flecken
II. Flécken: 1) tr.:
a) mit Flecken (s. Fleck 1c) versehn, nam. oft im Part. = bunt durch Flecken: Führer der gefleckten Herde. Sch. 553a; Eine große Weißgefleckte [Kuh]. Immermann M. 3, 7; Braun-, schöngefleckt; Mit goldgeflecktem Flügel. Uz 2, 255 etc. Oberd.: Fleckete Schafe. 1. Mos. 30, 32. Doch auch: Dessen Hand im Herbste | .. roth und gelb die Blätter fleckte. Freiligrath H. 27; Augenlieder . ., die keine Thräne flecket. H. 16, 116; Wo der dünne Schatten wankend | uns den Rasen fleckt. V. 4, 29; Klingt! und flecke Wein den Drillich. 43 etc.
b) s. Fleck 2b.
c) oberd.: flicken, einen Fleck (s. d. 2a) od. Flicken aufsetzen: Strümpfe f.
d) Münzw.: dem kleinen Geld das gehörige Verhältnis der Größe geben.
e) flächen (s. d.). 2) intr. (haben):
a) Flecken machen, verursachen: Wasser fleckt nicht.
b) leicht Flecken annehmen: Seidne Zeuge f. sehr.
c) oberd.: die Flecken oder Masern haben.
d) vom Fleck, von der Stelle, vorwärts kommen, vorrücken: Eine Dirne, der Alles fleckte [gerieth], was sie flickte. Rückert Mak. 1, 64; [Seitdem] wollt’ es eben nirgend mehr f., Alles bei uns gerieth ins Stocken. Sch. 322b; Die Arbeit schien wenig zu f. Waldau N. 2, 80 etc., vgl. Fluschen.
Zsstzg.: Áb- [2a]: fleckend abfärben.
An-:
1) [1a]: Einen mit ewigem Schimpf a., beflecken. Sp.
2) s. Fleck 2b, so auch: Auf-. Be-:
1) [1a] eig. und übertr.: Den Bart befleckt . . von blut’gem Leime. Sch. 31b; Ich will mein Gewissen nicht b. G. 6, 337; Wenn z. B. Pope . . sagt, sie sei in Angst, ob sie ihre Ehre oder ihr Brokatkleid b. werden, so entspringt die komische Kraft nur aus der Ansicht der Heldin, aber nicht aus der Paarung des Ungleichartigen. IP. 41, 162 etc. Dazu:
a) Beflecker: Des Hauses Schmachbefleckern. WHumboldt 3, 80.
b) Unschuldig und rein aller Befleckung. V. 3, 48; Selbstbefleckung, Onanie.
c) Das blut- befleckte Schreckbild. Chamisso 4, 26; Schmutz-, wein- befleckt etc. Unbefleckt = rein: Ewig rein wie die heilige Jungfrau von unbeflecktem Empfängnis. FSchlegel Luc. 235; Unbefleckt von seinem Blick zu bleiben. W. 11, 226. So: Unbeflecktheit, Reinheit.
d) Diese Ehre als leicht beflecklich betrachtet. Arndt Ber. 74; Den unsterblichen und unbeflecklichen Funken unserer Seele. G. 14, 250; Unbeflecklich rein. Weckherlin (WhMüller 4, 44), so auch: Befleckbar etc.
2) s. Fleck 2b: Das Besohlen und B. der alten rinderledernen Verse. Zelter 6, 28. Eīn-: einschmutzen. Ent-: von Flecken reinigen. Brockes 9, 49. Schánd- etc.: s. Schandfleck. Ver-: s. s. Fleck 2b u. ä. m.