Flecken
I. Flécken, m., –s; uv.:
Nbnf. von Fleck (s. d. Anm.), nam.:
1) in der Bed. 1c, eig. und übertr. von entstellenden Fehlern etc., vgl. Schandfleck: Kann. ein Parder seine F. wandeln? 13, 23; Es ist kein F. an dir. 4, 7; 5, 27; Daß du haltest das Gebot ohne F. untadelig. 1. 6, 14; Das heiße ich doch fürwahr: sich begießen, um seine Kunst im F.-Ausmachen zu zeigen. 4, 467; Sein Leben | liegt faltenlos und leuchtend ausgebreitet, | kein dunkler F. blieb darin zurück. 399a; Wenn in einem Werk das Meiste glänzt, | so sollen wenig F. mich nicht ärgern. HBr. 2, 233. — So in Mz.: Die F., Kinder-F. = Masern (s. d.). —
2) vgl. Fleck 1a: ein großes Dorf, 5. 3, 5 u. o. biblisch, genauer aber ein Mittelding zwischen Dorf und Stadt mit städtischen Gewerben und einigen städtischen Gerechtigkeiten, nam. der des Jahrmarkts, daher auch Markt-F. oder Markt (s. d.), vgl. Einl. 434: Sogar größere Städte tragen jetzt ihre Wälle ab, die Gräben selbst fürstlicher Schlösser werden ausgefüllt, die Städte bilden nur große F. 15, 223; 25, 116; 458b etc. — Auch, wie Dorf, Stadt etc., für die Bewohner. 8, 25 etc.
Anm. Auch in Bed. 2 zuw. als neutr.: Unser jetziges F. Vörden ist ein alter Grenzpaß. Osn. 1, 160.
Zsstzg. s. Fleck; Kinder-F. [1]; Markt-F. [2].
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