Findling
Findling, m., –(e)s; –e: ein von den Eltern aus-
geſetztes und von Andern gefundnes Kind, z. B. ſo ein
Mädchen. Immermann M. 3, 130; 4, 197 (vgl. Kindes-
findung); zuw. auch allgm.: etwas Gefundnes: Es
fehlt nicht an Angaben foſſiler Menſchengebeine .. und mehr-
mals haben wir .. ſolcher F–e gedenken können. Burmeiſter
Gſch. 563, ſ. F–s- (oder erratiſche) Blöcke ꝛc. aüch eine
Birnforte. — Auch: Fündling, z. B. Möſer Ph. 2, 15;
W. 3, 130; 166 u. ö., welche Schreibart mit Rückſicht
auf das engl. foundling die richtigere ſein dürfte.
Zſſtzg. ſ. die von Finden, z. B.: Āb-: ein Ab-
gefundner, nam bei der Erbſchaftstheilung: Mag auch
dieſer oder jener A. im Herzen über das karge Loos, das ihm
zufällt, murren. Grube Geogr. 3, 27 u. ä. m.
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