Findling
Findling, m., –(e)s; –e:
ein von den Eltern ausgesetztes und von Andern gefundnes Kind, z. B. so ein Mädchen. M. 3, 130; 4, 197 (vgl. Kindesfindung); zuw. auch allgm.: etwas Gefundnes: Es fehlt nicht an Angaben fossiler Menschengebeine .. und mehrmals haben wir .. solcher F–e gedenken können. Gsch. 563, s. F–s- (oder erratische) Blöcke etc. aüch eine Birnforte. — Auch: Fündling, z. B. Ph. 2, 15; 3, 130; 166 u. ö., welche Schreibart mit Rücksicht auf das engl. foundling die richtigere sein dürfte.
Zsstzg. s. die von Finden, z. B.: Āb-: ein Abgefundner, nam bei der Erbschaftstheilung: Mag auch dieser oder jener A. im Herzen über das karge Loos, das ihm zufällt, murren. Grube Geogr. 3, 27 u. ä. m.
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