Feste
Féste, f.; –n:
1) ohne Mz. = Festigkeit: Wo germanisches Wesen noch in ausgeprägter alter F. lebte, in Sitten, Sprachgebrauch etc. gH. 3, 207. —
2) Bekräftigung, Bestätigung: Eure Ringmauern, welche gleichsam als ein Zeichen und F. der Dienstbarkeit seien. l, 283, s. 1, 576. —
3) bergm.: ein festes Gestein von beträchtlichem Umfang: Die F. verklemmet den Gang. —
4) Festland: Wasserstraßen, so mit breiten und tiefen Föhrden in die F. hineinlangen. M. 150; Nach der [Schiff-] Fahrt, der wechselvollen, | grüß’ ich dich, du grüne F. 3, 29; Das Meer ringsum und die F. Th. 17, 91; Od. 11, 401; 21, 109; Br. 2, 195. —
5) ein fester, befestigter Platz, Festung, Burg, oft bibl. 11, 7; 10; 31 etc., auch übertr.: Der Herr wird seinem Volk eine Zuflucht sein und eine F. den Kindern Jsrael. 3, 21; 1, 7 etc.; Ich habe keine stolze F., | von der man Länder übersieht. 1, 17; Seine F–n zu zerstören. M. 4, 92; Priam’s F. war gesunken. 53a; Od. 11, 533; 264; Ov. 2, 225; 2, 5 etc. —
6) die Himmelsburg, das Firmament. 1. 1, 6 ff.; 19, 2 u. o.; Jagt Wölkchen durch der F. Blau. 2, 51; Aufschwirrt sie [die Lerche] gleich zur F. 202 etc., auch übertr. s. Meeres-F.
Anm. Das alterthümliche, feierliche Wort oft in alterthümlicher Schreibw.: Veste.
Zsstzg. z. B.: Bérg- [3]: das Gestein, das man nam. beim Stockwerksbau als Pfeiler stehn lässt, um den Bruch oder Einsturz zu verhüten. G. 40, 211; Karmarsch 1, 170; Bergfestung. Jablonsky 124a; Bergfestchen. Adelung. — Búrg- [5]: s. B–n-Dienst. —
Dāūm(en)-: Hand-F. 2. — Frōhn- [5]: öffentliches Gefängnis, s. Frohne 1. —
Grúnd-:
1) Fundament: Ruht der Styl auf den tiefsten G–en der Erkenntnis. 31, 33; Sich immer mehr von der G. der Kunst entfernen. 36; 10, 56; Der Senat als ehrwürdige G. des kaiserlichen Ansehens. 1, 344; 8, 226; 29, 144; B. 39a etc. —
2) eine Pflanze, Crepis, zum Theil am Strand wachsend und ihn bindend und festmachend; Dach-G., C. tectorum etc. — Hánd- [2]: Bekräftigung:
1) durch Handschlag, nam. Eheverlöbnis und das Mahl dabei. —
2) durch eigenhändigeUnterschrift, verbriefte Urkunde. ebd.; Pand. 8, 552; Gnadenbrief. 1, 555; Schuldschein. 12, 169; nach auch die das Siegel vertretende Eindrückung des Daumens in das an die Urkunde gehängte Wachs; Daumen-F. — Hímmels- [6]. — Lánd-: Wälle, Gräben etc., zur Vertheidigung der Grenze, Hamme, s. d. — Mêêres- [5; 6]: Seit Venus aus den Fluthen kam, | man dieses Jauchzen, Wonneklingen | in M–en nicht vernahm. 16, 177. — Réchts- [1]: M. 2. — Vōr-: vor der eigentl. Burg: Eine Art V. unterhalb der Akropolis. gR. 66. — Zwíng-: Zwingburg. 27, 443 u. ä. m.
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